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Europäische Kommission lässt Überschreitung von Höchstarbeitszeiten bei Ärzten in der Ausbildung zu

Die Europäische Kommission hat in einer Stellungnahme höhere Wochenarbeitszeiten für Ärzte in der Ausbildung in den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich und Ungarn gebilligt. Derzeit beträgt die Höchstarbeitszeit für angehende Ärzte in den Niederlanden und Ungarn 56 Stunden pro Woche einschließlich Bereitschaftsdienst. Die Regierung der Niederlande führte aus, man habe sich bereits mit den Sozialpartnern über die Senkung der Höchstarbeitszeit auf 48 Stunden geeinigt. Dagegen müsse Ungarn seine Ärzteausbildung zunächst neu organisieren. Das Vereinigte Königreich betonte, eine große Anzahl der Ärzte arbeite bereits durchschnittlich 48 Stunden pro Woche einschließlich Bereitschaftsdienst. Lediglich in Krankenhäusern, die einen 24-Stundendienst oder hochspezialisierte Dienste anbieten würden, werde die Höchstarbeitszeit nicht eingehalten. Dies liege am Fachärztemangel und der Umstrukturierung bestimmter Dienste im Gesundheitswesen.

Die Arbeitszeitrichtlinie sieht vor, dass die Wochenhöchstarbeitszeit für Ärzte in der Ausbildung schrittweise auf 48 Stunden gesenkt werden soll. Dies gilt seit dem Jahr 2004. Bis zum 31. Juli 2009 soll die Anpassung erfolgt sein. Die Richtlinie räumt jedoch die Möglichkeit einer Übergangszeit von zwei Jahren - d.h. bis zum 31. Juli 2011 - ein. Allerdings darf auch in der Übergangszeit die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in Höhe von 52 Stunden nicht überschritten werden. Die Bestimmungen über Mindestruhezeiten und den Bereitschaftsdienst für junge Ärzte gelten dagegen seit dem 1. August 2004 uneingeschränkt.

Die Europäische Kommission fordert in ihrer Stellungnahme alle drei Staaten auf, die Einhaltung der Höchstarbeitszeit in Höhe von 48 Stunden möglichst schnell zu erreichen. Zusätzlich verlangt sie von den Arbeitgebern im Gesundheitswesen sowie den Ärztevertretern diesbezüglich eine verstärkte Kommunikation.

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