Die heute vom Bundeskabinett beschlossene begrenzte Öffnung des Dispensierrechts für Ärzte wird von der Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Dr. Simone Heinemann-Meerz, ausdrücklich begrüßt. "Die Behandlung von Schmerzpatienten in der ambulanten Palliativversorgung erhält mit diesem Beschluss ein rechtssicheres Fundament. Die in der Palliativmedizin tätigen Ärzte müssen demnächst keine rechtlichen Konsequenzen mehr befürchten, wenn sie ihren unheilbar kranken
Patienten vorübergehend ein Betäubungsmittel überlassen. Bisher konnten sie dafür mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden", erklärt die Präsidentin. Den ganzen Artikel hier lesen
40,4 Milliarden Euro Verwaltungskosten im Gesundheitswesen. Die Unternehmensberatung AT Kearney ermittelt diese alarmierende Zahl für das Jahr 2010 in ihrer jüngst veröffentlichten Studie. In Zeiten klammer Kassen - gerade im Gesundheitswesen - ist dies eine erschreckende Meldung. Den ganzen Artikel hier lesen