Pressemitteilung vom 04. April 2006
Magdeburg/Ärztekammer. Auf der am Sonnabend, 08. April 2006, um 9.15 Uhr stattfindenden Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt werden sich die Kammermitglieder mit der Fortbildungspflicht für Krankenhausärzte befassen. Die anhaltenden Proteste der Ärzteschaft und deren weitere Unterstützung nehmen einen breiten Raum auf der Kammerversammlung ein.
Seit Januar 2006 müssen Krankenhausärzte analog den niedergelassenen Fachärzten nun auch innerhalb von fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte nachweisen. "Mit dieser neuen Fortbildungspflicht soll die Qualität der Arbeit der Fachärzte an Kliniken gesichert und verbessert werden. Obgleich sich die Ärzte auch bisher schon in großem Umfang fortgebildet haben, wird diese Fortbildung nun durch die Ärztekammer bestätigt. Von der Kammer werden die Veranstaltungen, die dem Erhalt und der Weiterentwicklung der fachärztlichen Kompetenz dienen, anerkannt. Somit ist die Kammer als Zertifizierungsstelle für die hohe Qualität der Fortbildung verantwortlich", erklärt Dr. Henning Friebel, Präsident der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.
Wir freuen uns, Sie zur Kammerversammlung
am Sonnabend, 08. April 2006, um 9.15 Uhr
im Haus der Heilberufe, Doctor-Eisenbart-Ring 2,
39120 Magdeburg,
Tel.: 0391 - 60 54 78 20
begrüßen zu können.