Pressemitteilung vom 08. April 2006
Magdeburg/Ärztekammer. Auf der jüngsten Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, am 08. April 2006, beschlossen die Kammermitglieder ihren Protest gegen das Arzneimittel-Spargesetz mit folgender Resolution zum Ausdruck zu bringen:
In den vergangenen Jahren hat die Gesundheitspolitik zu einer erheblichen Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die ärztliche Tätigkeit und die Patientenversorgung geführt.
Reglementierung, Rationierung, explodierende Bürokratie und eine erhebliche Unterversorgung, verbunden mit einer Diffamierung der Ärzteschaft, gipfeln nun in einem ArzneimittelVerordnungsWirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG). Weder DMP noch
diagnoseorientierte Fallpauschalen in Krankenhäusern haben zu einer Verbesserung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung oder einer finanziellen Entlastung der Krankenkassen beigetragen.
Der jetzt eingeschlagene Weg der Bundesregierung steuert das deutsche qualitativ hochstehende Gesundheitswesen in ein zentral gesteuertes Rationierungssystem zum Nachteil der Patienten und Ärzte.
Die Ärzteschaft Sachsen-Anhalts lehnt das verabschiedete AVWG entschieden ab.
Dieses Gesetz ist nicht geeignet, Arzneimittelausgabensteigerung sinnvoll zu begrenzen. Der Ausgabenanstieg ist nicht die Folge des Verschreibungsverhaltens der Ärzte, sondern der hohen Morbidität der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt. Zudem ist ein dramatischer Anstieg der Arzneimittelpreise zu verzeichnen.
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Das geplante Bonus-Malus-System führt zur Rationierung der
Versorgung der Bevölkerung, insbesondere chronisch Kranker und
behinderter Menschen.
- Das Bonus-Malus-System gefährdet die Arzt-Patienten-Beziehung
in erheblichem Maße.
- Dieses Gesetz ist nicht geeignet, die Finanzierung des
Systems zu sichern und angemessene Arbeitsbedingungen für die
Ärzteschaft zu schaffen.
- Das Inkrafttreten des Gesetzes muss gestoppt werden.
Die Ärzte Sachsen-Anhalts fordern von der Gesundheitspolitik:
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Sicherung einer patientenorientierten und individuellen
Versorgungsstruktur
- Erhaltung der wohnortnahen Versorgung
- Erhaltung der wichtigen Arzt-Patienten-Beziehung
- Erhaltung des Arztberufes als freien Beruf
- Sicherung der freien Arztwahl
- Versorgungssicherheit für Patienten
- Leistungsbezogene Honorierung der ambulant und stationär
tätigen Ärzte
- Neustrukturierung und Modernisierung der Gebührenordnung
- Neue Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen und der Tarifpolitik
Die Ärzteschaft Sachsen-Anhalts ist bereit, sich an einer sachlichen
Diskussion zu beteiligen, um eine vernünftige Gesundheitsreform zu
gestalten. Diese darf aber nicht ausschließlich von Rationierung der
medizinischen Versorgung und dem niedrigsten Preis zu Lasten der
Patienten bestimmt sein.