Neue Regeln für Notfallmedizin
Pressemitteilung vom 22. November 2006
Magdeburg/Ärztekammer. Am 1. Januar 2007 tritt das neue Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft. Daher müssen sich die Notfallmediziner und die im Rettungsdienst tätigen Ärzte mit zahlreichen neuen Regeln und Vorschriften befassen. Neu ist dann auch, dass die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt den Sicherstellungsauftrag für den Rettungsdienst übernehmen wird. "Wir müssen unsere Ärzte auf diese Details vorbereiten. Denn neben den organisatorischen Gesichtspunkten gibt es beispielsweise auch neue Leitlinien zur Reanimation (Wiederbelebung). Daher organisieren wir einen eintägigen Refresherkurs für Ärzte im Rettungsdienst", erklärt der Vizepräsident der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Dr. Friedrich-Wilhelm Onnasch.
Diesen Kurs führt die Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt am 25. November 2006 in Magdeburg durch. Er richtet sich an alle Ärzte, die langjährig im Rettungsdienst tätig sind. "Auch bereits erfahrene Rettungsärzte müssen sich regelmäßig fortbilden. Daher haben wir diesen Kurs initiiert, damit diese Ärzte ihr Wissen auffrischen können", erklärt Peter Jonzeck, Leiter der Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.
Die Refresherkurs findet am
Sonnabend, 25. November 2006, von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
im Haus der Heilberufe, Doctor-Eisenbart-Ring 2,
39120 Magdeburg,
statt.
Medienvertreter, die vom Kurs berichten möchten, können sich vorab mit dem Leiter der Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung der Ärztekammer, Peter Jonzeck, Tel.: 0391 - 60547700, abstimmen.