Impfexpertin in Ständige Impfkommission (STIKO) aufgenommen
Pressemitteilung vom 16.10. 2007
Magdeburg/Ärztekammer. Zum ersten Mal wurde eine Ärztin aus Sachsen-Anhalt als Mitglied in die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut berufen. Dr. Hanna Oppermann wurde jetzt in das 16köpfige Gremium aufgenommen.
Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt gratuliert ihrem Mitglied zur dieser beruflichen Anerkennung. "Für die Ärzte des Landes ist diese Berufung ein wichtiges Aushängeschild für kontinuierliche und erfolgreiche praktische und wissenschaftliche Arbeit", erklärt Dr.
Henning Friebel, Präsident der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Die 49jährige Ärztin für Hygiene und Umweltmedizin ist heute Leiterin des Fachbereichs Hygiene beim Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt. Mit dem Thema Impfen beschäftigt sie sich schon seit zehn Jahren. "1998 wurde das Impfen zum Landesgesundheitsziel erklärt und ein Arbeitskreis ins Leben gerufen, den ich seit dem fachlich begleite. Der Arbeitskreis arbeitet daran, die Durchimpfungsrate in Sachsen-Anhalt zu verbessern. Das ist uns in den vergangenen Jahren auch gut gelungen. Die Impflücken bei den einzuschulenden Kindern sind deutlich zurückgegangen. Die
Datenlage bei den älteren Kindern und Jugendlichen wurde verbessert, so dass nun gezielte Interventionen zum Schließen der dort noch recht häufig vorhandenen Impflücken möglich sind", erklärt die Impfexpertin.
In Sachsen-Anhalt versuchen alle, die mit dem Impfen befasst sind, gemeinsam nach Wegen zu suchen, wie die Durchimpfung verbessert werden kann. Der Arbeitskreis Impfen, in dem auch die Ärztekammer Sachsen-Anhalt aktiv vertreten ist, bietet dafür eine
geeignete Plattform.
Hintergrund
Die ständige Impfkommission - abgekürzt STIKO - besteht aus 16 Experten, die vom Bundesministerium für Gesundheit berufen werden. Sie treffen sich zweimal jährlich, um sich mit den gesundheitspolitisch wichtigen Fragen zu Schutzimpfungen und
Infektionskrankheiten in Forschung und Praxis zu beschäftigen und entsprechende Richtlinien herauszugeben. Ihren Sitz hat die STIKO am Robert Koch-Institut in Berlin. Die Mitglieder werden für jeweils drei Jahre in ihre ehrenamtliche Tätigkeit berufen. Die
Empfehlungen der STIKO dienen den Bundesländern als Vorlage für ihre öffentlichen Impfempfehlungen. Rechtsgrundlage für die Berufung der STIKO ist das Infektionsschutzgesetz (§20 Absatz 2 IfSG).
Bei Fragen steht Ihnen Katrin Pohl, Pressereferentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, gern zur Verfügung. Tel.: 0391 - 60 54 78 20.