Angriff auf ärztliche Schweigepflicht
Pressemitteilung vom 2. November 2007
Magdeburg/Ärztekammer. Als Angriff auf die ärztliche Schweigepflicht und das verfassungsrechtlich geschützte Patientengeheimnis bezeichnet der Präsident der Ärztekammer, Dr. Henning Friebel, die aktuellen Pläne des Bundesgesundheitsministeriums. Demnach sollen Ärzte verpflichtet werden, den Krankenkassen Patienten zu melden, bei denen es durch Piercings, Tätowierungen oder nicht indizierte (Schönheits-)Operationen zu Folgeerkrankungen gekommen ist. "Das Vorhaben des Ministeriums ist ein empörender Eingriff auf die ärztliche Schweigepflicht und das verfassungsrechtlich geschützte Patientengeheimnis",
erklärt Friebel im Vorfeld der Herbstkammerversammlung der Ärztekammer, die am 3. November 2007 im Haus der Heilberufe, Doctor-Eisenbart-Ring 2, Magdeburg, stattfindet.
"Das Arzt-Patienten-Verhältnis wird durch dieses Vorhaben erneut in schweres Fahrwasser gezogen. Denn die Vertrauensbasis geht verloren, wenn Ärzte per Gesetz verpflichtet werden, ihre Patienten auszuhorchen, um sie dann bei den Krankenkassen anzuschwärzen", sagte Friebel. Die Regelung ist nicht mit den ethischen Prinzipien ärztlicher Berufsausübung vereinbar und untergrabe das Arzt-Patientenverhältnis. Laut Friebel ist diese Neuregelung nicht notwendig, denn Paragraf 52 des Sozialgesetzbuches V erlaubt schon heute den Krankenkassen, Patienten bei einer selbst verschuldeten Erkrankung an
den Behandlungskosten zu beteiligen. In solchen Fällen müssten die Kassen jedoch selbst aktiv werden und dürften nicht von Ärzten verlangen, ihre Patienten auszuhorchen. "Schließlich sind wir die Anwälte der Patienten und daher nicht für Aushorchaktionen zu missbrauchen", machte Friebel deutlich.