Presse

Zehn Fragen - zehn Antworten

Neue Patientenbroschüre zu individuellen Gesundheitsleistungen (IGel)

Pressemitteilung vom 10.03.2008

Magdeburg/Ärztekammer. In immer mehr Arztpraxen des Landes finden sich Zusatzangebote der Ärzte, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen verankert sind. Wer sich beispielsweise vor einer Fernreise vorbeugend impfen lassen möchte oder vor Aufnahme einer neuen Sportart auf seine Tauglichkeit untersuchen lässt, beansprucht Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz "IGeL". Diese Leistungen bezahlen die Krankenkassen nicht. Die Kosten müssen die Patienten selbst tragen. Auch andere Individuelle Gesundheitsleistungen, wie beispielsweise zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, Akupunktur oder Augeninnendruckmessungen, können im Einzelfall empfehlenswert oder sogar medizinisch erforderlich sein, wenngleich die Krankenkasse dafür die Kosten nicht übernimmt. Mit der Patientenbroschüre "Individuelle Gesundheitsleistungen - was Sie über IGeL wissen sollten" gibt eine neue Patientenbroschüre der Ärztekammern Antworten auf häufig gestellte Fragen zum korrekten Umgang mit diesen Selbstzahlerleistungen.

"Warum trägt meine Krankenkasse die Kosten für IGeL nicht?" "Bin ich von meinem Arzt ausreichend beraten worden?" "Habe ich eine nachvollziehbare Rechnung erhalten?" - Diese und sieben weitere Fragen beantwortet die neue Patientenbroschüre, die ab sofort auch auf der Internetseite der Ärztekammer Sachsen-Anhalt zum Download bereitsteht. "Besonders wichtig ist die unaufdringliche, sachliche Beratung der Patienten über Individuelle Gesundheitsleistungen. Ärzte dürfen IGeL nicht in einer Notsituation des Patienten anbieten, sondern nur in Ergänzung zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung. Patienten haben dabei das Recht, eine transparente Rechnung auf der Grundlage der Gebührenordnung zu erhalten, also keine Barzahlung ohne Rechnung beziehungsweise Quittung", erklärt Sachsen-Anhalts Ärztekammer-Präsident Dr. Henning Friebel. Und in keinem Fall darf die Individuelle Gesundheitsleistung zur Voraussetzung gemacht werden für andere Leistungen, die von der Krankenkasse getragen werden.

RSS Newsfeed abonnieren  |  Was ist ein RSS Newsfeed?

Pressesprecher

Ass. jur. Tobias Brehme
Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg
Tel.: (03 91) 60 54-71 20
Fax: (03 91) 60 54-71 21

E-Mail: presse@aeksa.de

Pressekontakt

Z TEAM COMMUNICATIONS
Z PRESS
Katrin Pohl
Kaiser-Otto-Ring 11
39106 Magdeburg
Tel.: (03 91) 60 54-78 20
Fax: (03 91) 81 11 22 3

E-Mail: katrin.pohl@aeksa.de

Redaktionskontakt

Redaktion Ärzteblatt Sachsen-Anhalt

Cornelia Wagner
Tel.: (03 91) 60 54-78 00

Heidemarie Engelhardt
Tel.: (03 91) 60 54-78 10

Fax: (03 91) 60 54-78 50
E-Mail: redaktion@aeksa.de

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt
Hier gelangen Sie auf die Internetseite des offiziellen Mitteilungsblattes der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.

Zum Ärzteblatt...

© 2010 Ärztekammer Sachsen-Anhalt - Körperschaft des öffentlichen Rechts
Disclaimer | Datenschutz

 

Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2 | 39120 Magdeburg
Telefon +49 (0)391 60 54 6 | Fax +49 (0)391 60 54 7000 | E-Mail info@aeksa.de