Pressemitteilung vom 15.07.2008
Magdeburg, 15. Juli 2008. Einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf im
Fachgebiet der Augenheilkunde hatte der Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen Sachsen-Anhalt am 16. Juni 2008 für einzelne Regionen Sachsen-
Anhalts festgestellt.
Zur nachhaltigen Verbesserung der augenärztlichen Versorgung hat sich das Gremium
auf die Einleitung verschiedener Maßnahmen verständigt. Das Hauptaugenmerk liegt
dabei auf der Förderung neuer Niederlassungen zur Entlastung der bereits
niedergelassenen Augenärzte.
So werden mindestens fünf neue Niederlassungen in festgelegten Bereichen finanziell
gefördert. Die Praxisgründer in den Städten Aschersleben, Wittenberg, Zerbst und in
bestimmten Stadtteilen von Magdeburg erhalten eine Investitionspauschale von 50.000
Euro, wenn sie sich zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 31. Dezember 2009
niederlassen. Darüber hinaus werden diese Augenärzte abhängig von einer zu
erreichenden Patientenfallzahl mit einem Zuschlag pro Behandlungfall gefördert.
Unterstützend erfolgt eine fallzahlbedingte Förderung der in den genannten Städten
bereits niedergelassenen Augenärzte.
Mit diesen Maßnahmen soll erreicht werden, dass Patienten in Sachsen-Anhalt, die
einen augenärztlichen Termin brauchen, zeitnah und qualitätsgerecht versorgt werden.
Der Landesausschuss ist ein Gremium der gemeinsamen Selbsverwaltung von
Krankenkassen und Ärzten, das durch den Bundesgesetzgeber im Sozialgesetzbuch V
festgelegt wurde. Das Gremium, das von einem unparteiischen Vorsitzenden geführt
wird, ist unter anderem zuständig für die Feststellung von lokalem Versorgungsbedarf.
Für den hausärztlichen Bereich hat der Landesausschuss Sachsen-Anhalt bereits im
Dezember 2004 beschlossen, Sicherstellungszuschläge für die hausärztliche
Versorgung in bestimmten Gebieten zu gewähren.
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