Presse

Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen des Landes Sachsen-Anhalt

Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen-Anhalt beschließt Förderung von Praxisgründungen für Augenärzte

Pressemitteilung vom 15.07.2008

Magdeburg, 15. Juli 2008. Einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf im Fachgebiet der Augenheilkunde hatte der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen-Anhalt am 16. Juni 2008 für einzelne Regionen Sachsen- Anhalts festgestellt.

Zur nachhaltigen Verbesserung der augenärztlichen Versorgung hat sich das Gremium auf die Einleitung verschiedener Maßnahmen verständigt. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Förderung neuer Niederlassungen zur Entlastung der bereits niedergelassenen Augenärzte.

So werden mindestens fünf neue Niederlassungen in festgelegten Bereichen finanziell gefördert. Die Praxisgründer in den Städten Aschersleben, Wittenberg, Zerbst und in bestimmten Stadtteilen von Magdeburg erhalten eine Investitionspauschale von 50.000 Euro, wenn sie sich zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 31. Dezember 2009 niederlassen. Darüber hinaus werden diese Augenärzte abhängig von einer zu erreichenden Patientenfallzahl mit einem Zuschlag pro Behandlungfall gefördert.

Unterstützend erfolgt eine fallzahlbedingte Förderung der in den genannten Städten bereits niedergelassenen Augenärzte.

Mit diesen Maßnahmen soll erreicht werden, dass Patienten in Sachsen-Anhalt, die einen augenärztlichen Termin brauchen, zeitnah und qualitätsgerecht versorgt werden.

Der Landesausschuss ist ein Gremium der gemeinsamen Selbsverwaltung von Krankenkassen und Ärzten, das durch den Bundesgesetzgeber im Sozialgesetzbuch V festgelegt wurde. Das Gremium, das von einem unparteiischen Vorsitzenden geführt wird, ist unter anderem zuständig für die Feststellung von lokalem Versorgungsbedarf. Für den hausärztlichen Bereich hat der Landesausschuss Sachsen-Anhalt bereits im Dezember 2004 beschlossen, Sicherstellungszuschläge für die hausärztliche Versorgung in bestimmten Gebieten zu gewähren.


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