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Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung des Landes Sachsen-Anhalt

Informationen zur psychiatrischen Versorgung in Sachsen-Anhalt jetzt online!

Über das Landesportal www.sachsen-anhalt.de können ab sofort auch Berichte aus dem Psychiatrie-Ausschuss abgerufen werden.

Halle, den 27.08.2008

Ab sofort ist der Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung des Landes Sachsen-Anhalt im Internet präsent. Unter der Adresse www.psychiatrieausschuss.sachsen-anhalt.de (PsychKG LSA - ext. Link) oder über das Landesportal www.sachsen-anhalt.de (LSA - ext. Link) wird für Betroffenen und ihre Angehörigen, Mitarbeiter von Einrichtungen, Diensten und Kostenträgern und die Politiker des Landes und der Landkreise, Städte und Gemeinden umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung gestellt.

Der Ausschuss überprüft mit seinen sechs Besuchskommissionen, ob psychisch kranke und geistig oder seelisch behinderte Mitbürger in Sachsen-Anhalt entsprechend der gesetzlichen Vorschriften betreut und behandelt werden. Er dient gleichzeitig als unabhängige Beschwerdestelle für Betroffene und Angehörige.

Der Internet-Auftritt des Ausschusses wurde mit Unterstützung des Landesverwaltungsamtes erarbeitet und in die Rubrik "Gesundheit" des Ministeriums für Gesundheit und Soziales eingeordnet. Neben aktuellen Informationen über die personelle Zusammensetzung, die Aufgaben und die Arbeitsweise des Ausschusses gibt es ein Archiv mit Material zum Nachschlagen. Dort können neben den gesetzlichen Grundlagen und den Geschäftsordnungen des Ausschusses und der Besuchskommissionen alle fünfzehn vom Ausschuss seit 1993 vorgelegten Jahresberichte, sämtliche vom Ausschuss veröffentlichten Pressemitteilungen und die in der Schriftenreihe des Ausschusses erschienenen Broschüren kostenlos herunter geladen werden.

Der aktuelle 15. Bericht über den Zeitraum vom 01.05.2007 bis zum 30.04.2008 wird am 27.08.2008 im Rahmen der Landespressekonferenz an den Präsidenten des Landtags von Sachsen-Anhalt, Herrn Dieter Steinecke, übergeben; zeitgleich wird der Bericht auch der Ministerin für Gesundheit und Soziales, Frau Dr. Gerlinde Kuppe, vorgelegt. Schwerpunkte bilden in diesem Jahr die Neuordnung der Sozialpsychiatrischen Dienste nach der Kreisgebietsreform, die fachärztliche und therapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die psychiatrisch-psychotherapeutischen Konsiliardienste an Allgemeinkrankenhäusern und gerontopsychiatrische Aspekte der Altenpflege. Der Tätigkeitsbericht des Ausschusses und die Berichte der sechs regionalen Besuchskommissionen vervollständigen die Bestandsaufnahme.

  • Sozialpsychiatrische Dienste sollen nach § 5 Abs. 2 PsychKG LSA unter der Leitung eines Facharztes für Psychiatrie oder Nervenheilkunde stehen. Solange ein Facharzt nicht zur Verfügung steht, kann die Leitung des Dienstes mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde vom zuständigen Amtsarzt wahrgenommen werden. Frau Dr. med. Steffi Draba, Halle, weist in ihrer Situationsanalyse der Sozialpsychiatrischen Dienste darauf hin, dass auch nach der Gebietsreform mehr als die Hälfte der Gebietskörperschaften von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen müssen.

  • Für Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen stehen nach der Einschätzung von Priv. Doz. Dr. med. Hans-Henning Flechtner, Magdeburg, und Wolfgang Scheffler, Merseburg, zwar in theoretisch ausreichender Anzahl Klinikbetten, aber in einer viel zu geringen Zahl ambulant behandelnde Fachärzte für "KJPP" (Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie) und Kinder- und Jugendlichentherapeuten zur Verfügung, ein Missstand, den der Ausschuss vor fünfzehn Jahren in gleicher Weise benannt hat, ohne dass jetzt eine Besserung absehbar wäre. Als unzureichend wird von den Experten auch die Beschulung der Kinder während längerer Krankenhausaufenthalte eingestuft.

  • Ob Patienten im Allgemeinkrankenhaus, die zusätzlich zu ihrer körperlichen Erkrankung oder als Komplikation an einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung leiden, fachärztlich mitbehandelt werden, ist vor allem abhängig davon, ob das Krankenhaus über eigene Fachärzte verfügt; wenn das nicht der Fall ist und der psychiatrisch-psychotherapeutische Konsiliardienst von externen, an anderen Krankenhäusern tätigen oder niedergelassenen Ärzten geleistet werden muss, wird er deutlich seltener in Anspruch genommen. Dies ergab eine Umfrage bei den Krankenhäusern des Landes, über die Priv. Doz. Dr. med. Felix M. Böcker, Naumburg, berichtet.

  • Die Ergebnisse von Besuchen in Altenpflegeheimen hat Frau Dr. med. Christiane Keitel, Magdeburg, zusammengefasst. Hinsichtlich der Versorgungsqualität und der konzeptuellen Berücksichtigung dementieller Erkrankungen bei den Bewohnern haben die Besuchskommissionen eine "erhebliche Spannbreite" vorgefunden. Die baulichen Voraussetzungen sind meist gut, die inhaltlichen Konzepte lassen oft zu wünschen übrig. Lückenhaft und nicht durchgängig gesichert ist auch die ambulante fachärztliche Versorgung der Heimbewohner.

  • Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 94 Einrichtungen und Dienste besucht. Eine Ausschuss-Sitzung (am 14.11.2007 in Merseburg) wurde gemeinsam mit dem Sozialausschuss des Landkreistages durchgeführt, um "Kommunale Aspekte der gegenwärtigen und zukünftigen psychiatrischen Versorgung in Sachsen-Anhalt" zu diskutieren. Auf einer weiteren Sitzung (am 23.04.2008 in Wolfen) hat der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, Dr. med. Burkhard John, dem Ausschuss die Schwächen der gesetzlich vorgeschriebenen Bedarfsplanung geschildert, die weder den demographischen Wandel noch die Arbeitslosigkeit oder den Anstieg chronischer Erkrankungen berücksichtigt.

Zusammen mit seinem aktuellen Bericht legt der Ausschuss einen neuen Beitrag zu seiner Schriftenreihe vor mit dem Titel "Geschlossene Unterbringung im Heim - Beiträge zur Diskussion". Infolge der Föderalismus-Reform muss das Land ein Heimgesetz erlassen, das nach Informationen aus dem Ministerium als Bewohnerschutzgesetz gestaltet werden soll. Aus diesem Anlass hielt der Ausschuss es für geboten, die besondere Situation von Menschen, die mit richterlichem Beschluss gegen ihren Willen in einem Heim geschlossen untergebracht werden, genauer unter die Lupe zu nehmen. Als Gastbeitrag konnte ein Positionspapier der Liga der Freien Wohlfahrtspflege zum gleichen Thema in das Themenheft aufgenommen werden.

Für Anfragen stehe ich gern unter der Telefon-Nummer (0 34 45) 72 18 00 zur Verfügung.

Autor: Priv.-Doz. Dr. med. Felix M. Böcker (Vorsitzender des Ausschusses)

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