Pressemitteilung vom 05. Novermber 2011
Magdeburg/Ärztekammer. Die medizinische Grundversorgung soll in der gesamten
Bundesrepublik auf gleicher Qualität stattfinden. Zumindest stellen sich das Politiker aller
Parteien vor. Doch die Realität sieht anders aus: "Um eine einheitliche Qualität medizinischer
Versorgung zu gewährleisten, muss deutschlandweit eine vergleichbare Finanzierung
vorhanden sein. Dem ist leider nicht so. Sachsen-Anhalt rangiert abgeschlagen im unteren
Feld beim Vergleich des Jahresbetrages für die ambulante Behandlung eines gesetzlich
Versicherten." Mit diesen Worten beschreibt Dr. Simone Heinemann-Meerz, Präsidentin der
Ärztekammer Sachsen-Anhalt, warum die Kammerversammlung das Anliegen für einen
baldigen Ausgleich unterstützt.
Die Kammerversammlung, das gewählte Parlament der Ärzteschaft, hat heute, am 5.
November 2011, in Magdeburg eine Resolution verabschiedet, in der gefordert wird, die
bestehende Schieflage bei der Vergütung zügig zu korrigieren. Zum Hintergrund: Die
morbiditätsorientierte Gesamtvergütung finanziert die Grundversorgung der Bevölkerung mit
ambulanten ärztlichen Leistungen in einem Bundesland. Dem Spitzenreiter Berlin steht im
Jahr 2011 ein Betrag von 386 Euro für die ambulante Behandlung eines gesetzlich
Versicherten bereit. Sachsen-Anhalt muss sich dagegen mit 325 Euro begnügen. "Eine
Anhebung der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung aller KV-Regionen auf mindestens
den heutigen Bundesdurchschnitt muss im Jahr 2012 erfolgen. Hierfür hat die Politik im
Versorgungsstrukturgesetz die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen", heißt es in der
Resolution.
Im Anhang stellen wir Ihnen den ganzen Wortlaut der Resolution zur Verfügung. Dieser
wurde heute von den Mitgliedern der Kammerversammlung verabschiedet.