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Kammerversammlung verabschiedet Resolution:

Bestehende Schieflage bei Vergütung korrigieren

Pressemitteilung vom 05. Novermber 2011

Magdeburg/Ärztekammer. Die medizinische Grundversorgung soll in der gesamten Bundesrepublik auf gleicher Qualität stattfinden. Zumindest stellen sich das Politiker aller Parteien vor. Doch die Realität sieht anders aus: "Um eine einheitliche Qualität medizinischer Versorgung zu gewährleisten, muss deutschlandweit eine vergleichbare Finanzierung vorhanden sein. Dem ist leider nicht so. Sachsen-Anhalt rangiert abgeschlagen im unteren Feld beim Vergleich des Jahresbetrages für die ambulante Behandlung eines gesetzlich Versicherten." Mit diesen Worten beschreibt Dr. Simone Heinemann-Meerz, Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, warum die Kammerversammlung das Anliegen für einen baldigen Ausgleich unterstützt.

Die Kammerversammlung, das gewählte Parlament der Ärzteschaft, hat heute, am 5. November 2011, in Magdeburg eine Resolution verabschiedet, in der gefordert wird, die bestehende Schieflage bei der Vergütung zügig zu korrigieren. Zum Hintergrund: Die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung finanziert die Grundversorgung der Bevölkerung mit ambulanten ärztlichen Leistungen in einem Bundesland. Dem Spitzenreiter Berlin steht im Jahr 2011 ein Betrag von 386 Euro für die ambulante Behandlung eines gesetzlich Versicherten bereit. Sachsen-Anhalt muss sich dagegen mit 325 Euro begnügen. "Eine Anhebung der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung aller KV-Regionen auf mindestens den heutigen Bundesdurchschnitt muss im Jahr 2012 erfolgen. Hierfür hat die Politik im Versorgungsstrukturgesetz die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen", heißt es in der Resolution.

Im Anhang stellen wir Ihnen den ganzen Wortlaut der Resolution zur Verfügung. Dieser wurde heute von den Mitgliedern der Kammerversammlung verabschiedet.

Wortlaut Resolution (PDF, 7 kByte)

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