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Kammerpräsidentin sieht vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis gefährdet:

Ärzteschaft wird durch plakative Meldungen über "Ärztepfusch" ungerechtfertigt an den Pranger gestellt

Pressemitteilung vom 17. Februar 2012

Magdeburg/Ärztekammer. "Jeder Mensch, der durch Komplikationen oder einen Arztfehler zu Schaden kommt, ist einer zuviel. Bei den aktuellen Meldungen über Todesfälle aufgrund von Behandlungsfehlern sind insbesondere die unter dem Begriff Pfusch nicht gerechtfertigt und schaden dem Arzt-Patienten-Verhältnis", erklärt die Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Dr. Simone Heinemann-Meerz. Und ergänzt: "Zunächst ist die Darstellung, dass die Todesfälle allein auf Ärztefehler zurückzuführen sind, so nicht nachvollziehbar. Von 1712 Todesfällen sollen 944 durch Ärztefehler hervorgerufen sein. Es werden hier auch Fälle von Abstoßungsreaktionen bei Transplantationen mitgezählt, welches eine normale physiologische Reaktion des Körpers ist. Auch Todesfälle aufgrund mangelnder Hygiene können nicht pauschal und primär auf ärztliches Handeln zurückgeführt werden."

 

In Deutschland finden jährlich 560 Millionen ambulante Behandlungen statt. Hinzu kommen 17 Millionen Behandlungen in den Kliniken. Vor diesem Hintergrund relativiert sich die ohnehin viel zu hoch kalkulierte Zahl von 1712! "Keine Maßnahme hat das Risiko Null - auch nicht in der Medizin", konstatiert die Präsidentin.

 

Die norddeutsche Schlichtungsstelle, an die sich Patienten aus Sachsen-Anhalt wenden können, kann eine Zunahme der konkret dokumentierten Todesfälle nicht feststellen. Hier sank die entsprechende Zahl in den letzten drei Jahren von 46 Todesfällen im Jahr 2009 auf 37 im Jahr 2011. Auch wenn nicht alle Fälle zur Klärung der Schlichtungsstelle vorgelegt werden, so kann man dennoch von repräsentativen Zahlen sprechen.

 

Die Ärztekammer ist bemüht, alle Maßnahmen zur Fehlervermeidung zu unterstützen. Das betrifft zum Beispiel die Etablierung von Fehlermanagementsystemen in Kliniken im Rahmen von Qualitätssicherung und damit verbundener Zertifizierung. Das verpflichtende Vorhalten von Hygienefachärzten oder besonders dafür qualifizierter Ärzte ist nur eine Maßnahme. Die Ärztekammer bietet hierzu eine strukturierte Fortbildung an.

 

Dr. Simone Heinemann-Meerz: "Aus jedem Fehler muss man lernen, um Fehler zukünftig vermeiden zu können. Erwähnenswert ist die Tatsache, dass die Gesundheitsämter noch niemals zuvor Krankenhäuser so konsequent, gründlich und aufwändig überprüft haben. Den moderneren und effektiveren Dokumentationsmöglichkeiten, der Zunahme von komplexen Krankheitsfällen mit multiresistenten Keimen und der verbesserten Diagnostik sollte Rechnung getragen werden. Zu bedenken ist auch, dass Ärzte steigenden Arbeitsbelastungen durch zu geringe Arztdichte im ambulanten und stationären Bereich ausgesetzt sind. Die Patienten mögen daran aber auch erkennen, dass weitere Sparmaßnahmen und Kostendämpfungen im Gesundheitswesen auf Kosten der Patientengesundheit gehen können."

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