Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung MFA
Vorzeitige Abschlussprüfung kann 6 Monate vor Ausbildungsende absolviert werden
Gemäß § 45 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung:
Nachstehende Kriterien müssen erfüllt sein:
Bei überdurchschnittlichen Leistungen kann die Abschlussprüfung bis zu 6 Monaten vor Ausbildungsende absolviert werden.
Der Notendurchschnitt aller Berufsschulzeugnisse darf nicht schlechter als 2,0 sein, wobei keine Einzelnote in den berufsbezogenen Lernbereichen schlechter als 2,4 sein darf.
Die Leistungsbewertung des Arztes soll die Note "Gut" ergeben.
Der Ausbildungsnachweis muss einen überdurchschnittlichen Ausbildungsstand dokumentieren und wahrscheinlich machen, dass alle Fertigkeiten und Kenntnisse des Ausbildungsrahmenplanes bis zum Prüfungstermin vermittelt worden sind und eine erfolgreiche Prüfungsteilnahme möglich erscheint.
Die Teilnahme an der erforderlichen Zwischenprüfung muss erfolgt sein.
Die 4 Module der Erste-Hilfe-Ausbildung müssen absolviert sein.
Ansprechpartner
Referatsleiterin
Marlies Heber
Tel.: (03 91) 60 54-79 00
Ausbildungsberaterin
Doris Sievert
Tel.: (03 91) 60 54-79 10
Ausbildungsberaterin
Nicolle Straube
Tel.: (03 91) 60 54-79 20
E-Mail: mfa@aeksa.de
Ärzteblatt Sachsen-Anhalt
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