Aufgrund aktueller Anfragen einiger Kammermitglieder möchte die Rechtsabteilung darauf hinweisen, dass die am 17. Mai 2010 in Kraft getretene Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung für Ärzte grundsätzlich keine Anwendung findet. Den ganzen Artikel hier lesen
Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt warnt regelmäßig vor unseriösen und kostenpflichtigen Eintragungsangeboten in Branchenbuchverzeichnissen. Auch aktuell verzeichnen wir die Versendung derartiger Eintragungsangebote. Da die unseriösen Anbieter, insbesondere durch die Verwendung neuer Namen, fortwährend versuchen den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags zu erreichen, möchten wir vor den aktuellen Angeboten warnen.
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Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Fahrerlaubnisverordnung ist die Ärztekammer für die Vergabe der Qualifikation zur verkehrsmedizinischen Begutachtung zuständig. Um den Probanden die Suche nach einem geeigneten verkehrsmedizinischen Gutachter zu erleichtern, beabsichtigt die Ärztekammer Sachsen-Anhalt auf ihrer Homepage eine diesbezügliche Liste zu veröffentlichen. Den ganzen Artikel hier lesen
Falls Sie Fragen zur Impfzertifizierung, Verlängerung der Qualifikation Impfen oder zur Bilanz des Arbeitskreises "Impfen" haben, sind Sie hier genau richtig. Den ganzen Artikel hier lesen
Ärztinnen und Ärzte sind in ihrem Berufsalltag immer öfter mit rechtlichen Fragen konfrontiert: Von der Aufklärungspflicht bis zur Dokumentation, von arbeits- und krankenhausrechtlichen Fragen, über Basiswissen aus Straf- und Zivilrecht bis hin zu sozial- und steuerrechtlichen Angelegenheiten. Den ganzen Artikel hier lesen
Die besondere verkehrsmedizinische Qualifikation muss durch Vorlage eines Zeugnisses der zuständigen Ärztekammer oder durch eine mindestens einjährige Zugehörigkeit zu einer Begutachtungsstelle für Fahreignung belegt werden (§ 65 und Anlage 14 FeV). Den ganzen Artikel hier lesen