Falls Sie Fragen zur Impfzertifizierung, Verlängerung der Qualifikation Impfen oder zur Bilanz des Arbeitskreises "Impfen" haben, sind Sie hier genau richtig. Den ganzen Artikel hier lesen
Die besondere verkehrsmedizinische Qualifikation muss durch Vorlage eines Zeugnisses der zuständigen Ärztekammer oder durch eine mindestens einjährige Zugehörigkeit zu einer Begutachtungsstelle für Fahreignung belegt werden (§ 65 und Anlage 14 FeV). Den ganzen Artikel hier lesen
Aufgrund aktueller Anfragen einiger Kammermitglieder möchte die Rechtsabteilung darauf hinweisen, dass die am 17. Mai 2010 in Kraft getretene Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung für Ärzte grundsätzlich keine Anwendung findet. Den ganzen Artikel hier lesen