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Eintrag in die "Gutachterliste zur verkehrsmedizinischen Begutachtung" der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Fahrerlaubnisverordnung ist die Ärztekammer für die Vergabe der Qualifikation zur verkehrsmedizinischen Begutachtung zuständig. Um den Probanden die Suche nach einem geeigneten verkehrsmedizinischen Gutachter zu erleichtern, beabsichtigt die Ärztekammer Sachsen-Anhalt auf ihrer Homepage eine diesbezügliche Liste zu veröffentlichen. Die Freischaltung Ihres Eintrages in der o.g. Gutachterliste unter www.aeksa.de, ist ein kostenfreies Serviceangebot der Ärztekammer.

Alle berufstätigen Mitglieder der Ärztekammer Sachsen-Anhalt mit der Qualifikation "Verkehrsmedizinische Begutachtung" werden automatisch mit ihren Grunddaten (u. a. Titel, Vorname, Nachname, Praxiskontakt, Fachrichtungen) in die Gutachterliste aufgenommen, sofern der Ärztekammer kein Widerspruch dagegen vorliegt.
Sollten Sie mit der Veröffentlichung Ihrer Daten nicht einverstanden sein, finden Sie rechts unter dem Punkt Formulare die Widerspruchserklärung und schicken diese ausgefüllt und unterschrieben per Post oder Fax an die Ärztekammer Sachsen-Anhalt:

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