Arzt

Neue Todesbescheinigungen ab dem 01.01.2008

Die Bestattungsverordnung vom 26. Januar 2005 ist zum 01.01.2008 geändert worden. Die Änderungen, geregelt durch Verordnung zur Änderung der Bestattungsverordnung, sind größtenteils zu begrüßen. So wird unter anderem der Streit über das fehlende Blatt für den die zweite Leichenschau durchführenden Arzt geklärt. Gemäß § 1 Bestattungsverordnung ist zukünftig das erste Blatt für den Landkreis oder die kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt) bestimmt. Das zweite Blatt - beschränkt auf den nicht vertraulichen Teil - geht an das Standesamt. Das dritte Blatt ist für das Statistische Landesamt und das vierte Blatt für die ärztliche Person der zweiten Leichenschau bestimmt. Das fünfte Blatt verbleibt bei der ärztlichen Person der ersten Leichenschau. Das Prozedere des Versendens der Blätter ist ebenfalls geregelt.
Mit der Änderung der Bestattungsverordnung ist darüber hinaus das Formular der Todesbescheinigung modifiziert worden. Bedauerlicherweise gibt es keine Übergangsbestimmung zur Verwendung der alten Totenscheinformulare. Das bedeutet, dass ab dem 01.01.2008 die neuen Todesbescheinigungen benutzt werden müssen.
Nachfolgend ist die Verordnung zur Änderung der Bestattungsverordnung nebst dem Formular zur Todesbescheinigung abgedruckt.

RSS Newsfeed abonnieren  |  Was ist ein RSS Newsfeed?

Ansprechpartner

Abteilungsleiterin/Juristin

Ass. jur. Kathleen Hoffmann

Juristen

Ass. jur. Annett Montes de Oca

Ass. jur. Kornelia Olsen

Ass. jur. Tobias Brehme

Sachbearbeiterin

Andrea Bösenberg
Tel.: (03 91) 60 54-74 00

Ina Zedler
Tel.: (03 91) 60 54-74 50

Katja Reinhardt
Tel.: (03 91) 60 54-74 60

E-Mail: recht@aeksa.de

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt
Hier gelangen Sie auf die Internetseite des offiziellen Mitteilungsblattes der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.

Zum Ärzteblatt...
Onlineservice
Sie haben Zugriff auf Ihr persönliches Fortbildungspunktekonto.

Zum Onlineservice...

© 2010 Ärztekammer Sachsen-Anhalt - Körperschaft des öffentlichen Rechts
Disclaimer | Datenschutz

 

Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2 | 39120 Magdeburg
Telefon +49 (0)391 60 54 6 | Fax +49 (0)391 60 54 7000 | E-Mail info@aeksa.de