Die Bestattungsverordnung vom 26. Januar 2005 ist zum 01.01.2008 geändert worden. Die Änderungen, geregelt durch Verordnung zur Änderung der Bestattungsverordnung, sind größtenteils zu begrüßen. So wird unter anderem der Streit über das fehlende Blatt für den die zweite Leichenschau durchführenden Arzt geklärt. Gemäß § 1 Bestattungsverordnung ist zukünftig das erste Blatt für den Landkreis oder die kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt) bestimmt. Das zweite Blatt - beschränkt auf den nicht vertraulichen Teil - geht an das Standesamt. Das dritte Blatt ist für das Statistische Landesamt und das vierte Blatt für die ärztliche Person der zweiten Leichenschau bestimmt. Das fünfte Blatt verbleibt bei der ärztlichen Person der ersten Leichenschau. Das Prozedere des Versendens der Blätter ist ebenfalls geregelt.
Mit der Änderung der Bestattungsverordnung ist darüber hinaus das Formular der Todesbescheinigung modifiziert worden.
Bedauerlicherweise gibt es keine Übergangsbestimmung zur Verwendung der alten Totenscheinformulare. Das bedeutet, dass ab dem 01.01.2008 die neuen Todesbescheinigungen benutzt werden müssen.
Nachfolgend ist die Verordnung zur Änderung der Bestattungsverordnung nebst dem Formular zur Todesbescheinigung abgedruckt.