Arzt

Beratungsangebot

Neben der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgabe der Berufsaufsicht steht die Rechtsabteilung Kammermitgliedern auch in allen das ärztliche Berufsrecht betreffenden Fragen beratend zur Verfügung.
Die Beratung umfasst vor allem Fragen der ärztlichen Berufsausübung, z. B. zur ärztlichen Schweigepflicht und zu den sich insbesondere aus dem Sozialrecht ergebenden Pflichten.

Da gemäß § 24 der Berufsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt der Arzt alle Verträge über seine ärztliche Tätigkeit vor ihrem Abschluss der Ärztekammer vorlegen soll, damit geprüft werden kann, ob die beruflichen Belange gewahrt sind, steht die Rechtsabteilung auch insoweit beratend zur Verfügung.
Der Schwerpunkt liegt hier auf der Beratung zu Fragen gemeinsamer Berufsausübung von Ärzten (Gemeinschaftspraxis, Ärztepartnerschaft), Organisationsgemeinschaften (Praxisgemeinschaft, Apparategemeinschaft) und die Möglichkeiten der Kooperation mit Angehörigen anderer Fachberufe. In Anknüpfung daran bietet die Rechtsabteilung auch eine Beratung über berufsrechtliche Fragen neuer Versorgungsformen an. Der ärztliche/medizinische Sachverstand insbesondere zur praktischen Umsetzung wird durch den Ausschuss "Koordinierung der ambulanten und stationären Versorgung" gewährleistet. Sollte im konkreten Fall der Beratungsbedarf den Zuständigkeitsbereich und die Kompetenz der Kammer überschreiten (z.B. in kassenarztrechtlichen oder steuerrechtlichen Fragen) ist die Rechtsabteilung behilflich, die geeigneten Ansprechpartner zu finden.

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Ansprechpartner

Abteilungsleiterin/Juristin

Ass. jur. Kathleen Hoffmann

Juristen

Ass. jur. Annett Montes de Oca

Ass. jur. Kornelia Olsen

Ass. jur. Tobias Brehme

Sachbearbeiterin

Andrea Bösenberg
Tel.: (03 91) 60 54-74 00

Ina Zedler
Tel.: (03 91) 60 54-74 50

Katja Reinhardt
Tel.: (03 91) 60 54-74 60

E-Mail: recht@aeksa.de

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