Organisatorische und vertragliche Rahmenbedingungen/Inhaltliche Ausbildung/Unfallverhütungs- und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften
Pflichten der AusbilderInnen
Organisation und vertragliche Rahmenbedingungen
schriftlicher Ausbildungsvertrag nach §§ 10 und 11 BBiG
Beantragung der Eintragung bei der Ärztekammer
Anmeldung zum Berufsschulunterricht
Vorlage der Bescheinigung der Erstuntersuchung bei jugendlichen Auszubildenden
Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen
bei Streitigkeiten den Ausbildungsberater der Kammer hinzuziehen
bei Beendigung der Ausbildung ein Arbeitszeugnis erstellen
Inhaltliche Ausbildung
Vermittlung der erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit
Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplanes
Charakterliche Förderung des/der Auszubildenden
keine körperliche und sittliche Gefährdung des/der Auszubildenden
keine Übertragung von ausbildungsfremden Tätigkeiten
Unfallverhütungs- und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften
Beachtung und Einhaltung der UVV "Gesundheitsdienst", z.B. Auszubildenden/Auszubildende über Maßnahmen zur Immunisierung (Hepatitis-B-schutzimpfung) zu unterrichten
Beachtung von Schutzgesetzen wie Jugendarbeitsschutzgesetz, Schwerbehindertengesetz, Mutterschutzgesetz