Arzt

Organisatorische und vertragliche Rahmenbedingungen/Inhaltliche Ausbildung/Unfallverhütungs- und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften

Pflichten der AusbilderInnen

Organisation und vertragliche Rahmenbedingungen

  • schriftlicher Ausbildungsvertrag nach §§ 10 und 11 BBiG
  • Beantragung der Eintragung bei der Ärztekammer
  • Anmeldung zum Berufsschulunterricht
  • Vorlage der Bescheinigung der Erstuntersuchung bei jugendlichen Auszubildenden
  • Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen
  • bei Streitigkeiten den Ausbildungsberater der Kammer hinzuziehen
  • bei Beendigung der Ausbildung ein Arbeitszeugnis erstellen

Inhaltliche Ausbildung

  • Vermittlung der erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit
  • Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplanes
  • Charakterliche Förderung des/der Auszubildenden
  • keine körperliche und sittliche Gefährdung des/der Auszubildenden
  • keine Übertragung von ausbildungsfremden Tätigkeiten

Unfallverhütungs- und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften

  • Beachtung und Einhaltung der UVV "Gesundheitsdienst", z.B. Auszubildenden/Auszubildende über Maßnahmen zur Immunisierung (Hepatitis-B-schutzimpfung) zu unterrichten

  • Beachtung von Schutzgesetzen wie Jugendarbeitsschutzgesetz, Schwerbehindertengesetz, Mutterschutzgesetz

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Ansprechpartner

Referatsleiterin

Marlies Heber
Tel.: (03 91) 60 54-79 00

Ausbildungsberaterin

Doris Sievert
Tel.: (03 91) 60 54-79 10

Ausbildungsberaterin

Nicolle Straube
Tel.: (03 91) 60 54-79 20

E-Mail: mfa@aeksa.de

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