Arzt

Jugendarbeitsschutzuntersuchungen (für Jugendliche unter 18 Jahren)

Wer ist zuständig?

  • Arzt nach Wahl

Was muss ich tun?

  • Jugendarbeitsschutzuntersuchung vom Arzt durchführen lassen

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Frühestens 14 Monate vor Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses

  • Nachuntersuchung spätestens 1 Jahr nach Aufnahme des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses

Welche Papiere muss ich mitbringen?

  • Untersuchungsberechtigungsschein

  • ausgefüllten Erhebungsbogen (wird zusammen mit dem Untersuchungsberechtigungsschein beim Meldeamt der Gemeinde am Hauptwohnsitz ausgegeben)

Was muss ich noch wissen?

  • Die Kosten der Untersuchung trägt das Bundesland
  • Ohne Jugendarbeitsschutzuntersuchung darf keine längere Beschäftigung erfolgen

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Ansprechpartner

Referatsleiterin

Marlies Heber
Tel.: (03 91) 60 54-79 00

Ausbildungsberaterin

Doris Sievert
Tel.: (03 91) 60 54-79 10

Ausbildungsberaterin

Nicolle Straube
Tel.: (03 91) 60 54-79 20

E-Mail: mfa@aeksa.de

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