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Hinweise zur Ausbildungsverordnung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten vom 26. April 2006

Der Ausbildungsberuf wird staatlich anerkannt.

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Das Ausbildungsberufsbild enthält in 10 Berufsbildpositionen die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die während der Ausbildung zu erwerben sind.

Die Zwischenprüfung wird zur Ermittlung des Ausbildungsstandes vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt.

Die schriftliche Abschlussprüfung erfolgt in den Prüfungsfächern Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation und -verwaltung sowie in Wirtschafts- und Sozialkunde.

Im praktischen Teil der Prüfung soll der Prüfling in höchstens 75 Minuten eine komplexe Prüfungsaufgabe bearbeiten sowie während dieser Zeit in höchstens 15 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen.
Bei der Prüfungsaufgabe soll er praxisbezogene Arbeitsabläufe simulieren, demonstrieren, dokumentieren und präsentieren.

Diese Ausbildungsverordnung ist zum 01. August 2006 in Kraft getreten.

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Ansprechpartner

Referatsleiterin

Marlies Heber
Tel.: (03 91) 60 54-79 00

Ausbildungsberaterin

Doris Sievert
Tel.: (03 91) 60 54-79 10

Ausbildungsberaterin

Nicolle Straube
Tel.: (03 91) 60 54-79 20

E-Mail: mfa@aeksa.de

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