Arzt

Eignung des Ausbilders/Eignung der Ausbildungsstätte

Die Ärztin/der Arzt als Ausbilder

Eignung der ausbildenden Ärztin/des ausbildenden Arztes

Als fachliche Eignung gilt die Approbation.

Die persönliche Eignung ist gegeben, wenn kein Beschäftigungsverbot nach § 25 JArbSchG und keine Aberkennung der beruflichen Eignung vorliegt sowie keine wiederholten und schweren Verstöße gegen Inhalte des BbiG zu verzeichnen waren.

Eignung der Ausbildungsstätte

Die Ausbildungspraxis sollte nach medizinisch-fachlichem Standard ausgestattet sein und den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.

Außerdem wird ein angemessenes Verhältnis zwischen der Anzahl der Fachkräfte und der Anzahl der Auszubildenden gem. den Festlegungen der Ärztekammer vorausgesetzt.

1 Fachkraft - bis zu 2 Auszubildende/Umschüler

2 Fachkräfte - bis zu 3 Auszubildende/Umschüler

3 Fachkräfte - bis zu 4 Auszubildende/Umschüler

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Ansprechpartner

Referatsleiterin

Marlies Heber
Tel.: (03 91) 60 54-79 00

Ausbildungsberaterin

Doris Sievert
Tel.: (03 91) 60 54-79 10

Ausbildungsberaterin

Nicolle Straube
Tel.: (03 91) 60 54-79 20

E-Mail: mfa@aeksa.de

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