Arzt

Ärztliche Stelle Nuklearmedizin

Die Ärztlichen Stellen haben die Aufgabe, alle Anwender radiologischer Stoffe oder ionisierender Strahlung hinsichtlich der Einhaltung der Erfordernisse der medizinischen Wissenschaft zu prüfen.

Ihre Aufgaben umfassen:

  • die Überprüfung der rechtfertigenden Indikation nach Paragraph 80 Strahlenschutzverordnung

  • Überprüfung der Einhaltung von Qualitätsstandards bei der medizinischen Strahlenanwendung

  • Überprüfung von Maßnahmen zur Optimierung der medizinischen Strahlenanwendung

  • Überprüfung der Einhaltung von Referenzwerten nach Paragraph 81 Abs. 2 Strahlenschutzverordnung bzw. der Aktivitätswerte in der Nuklearmedizin

  • Überprüfung, ob die strahlentherapeutischen bzw. nuklearmedizinischen Vorrichtungen und Verfahren unter Berücksichtigung des Standes der Technik den erforderlichen Qualitätsstandards entsprechen

  • Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen an den Strahlenschutzverantwortlichen und Überprüfung der Umsetzung

  • Information der Behörde bei Feststellung erheblicher Mängel mit unmittelbarer Patientengefährdung

Die Ärztlichen Stellen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

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Ansprechpartner

Vorsitzende

Christel Pfeiffer,
Bernburg (Saale)

Sachbearbeiterin

Silvia Schumann
Tel.: (03 91) 60 54-79 30

E-Mail: nuklearmedizin@aeksa.de

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