Die Ärztlichen Stellen haben die Aufgabe, alle Anwender radiologischer Stoffe oder ionisierender Strahlung hinsichtlich der Einhaltung der Erfordernisse der medizinischen Wissenschaft zu prüfen.
Ihre Aufgaben umfassen:
die Überprüfung der rechtfertigenden Indikation nach Paragraph 80 Strahlenschutzverordnung
Überprüfung der Einhaltung von Qualitätsstandards bei der medizinischen Strahlenanwendung
Überprüfung von Maßnahmen zur Optimierung der medizinischen Strahlenanwendung
Überprüfung der Einhaltung von Referenzwerten nach Paragraph 81 Abs. 2 Strahlenschutzverordnung bzw. der Aktivitätswerte in der Nuklearmedizin
Überprüfung, ob die strahlentherapeutischen bzw. nuklearmedizinischen Vorrichtungen und Verfahren unter Berücksichtigung des Standes der Technik den erforderlichen Qualitätsstandards entsprechen
Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen an den Strahlenschutzverantwortlichen und Überprüfung der Umsetzung
Information der Behörde bei Feststellung erheblicher Mängel mit unmittelbarer Patientengefährdung
Die Ärztlichen Stellen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.