Alle Aufzeichnungen zur Röntgenuntersuchung einschließlich der Bilder
10 Jahre nach der letzten Untersuchung
mindestens jedoch bis Vollendung des 28. Lebensjahres der untersuchten Person
Aufzeichnungen zur Röntgenbehandlung
30 Jahre nach der letzten Behandlung
Unterlagen der Abnahmeprüfung
Für die Dauer des Betriebes der Röntgenanlage, mindestens jedoch 2 Jahre nach der nächsten vollständigen Abnahmeprüfung
Unterlagen der Konstanzprüfung
Mindestens 2 Jahre nach Beendigung der Aufzeichnungen
Aufzeichnung und Unterschriften von Unterweisung beruflich strahlenexponierter Personen
5 Jahre nach der Unterweisung
Aufzeichnung und Unterschrift über Unterweisung anderer Personen im Kontrollbereich (z. B. haltende Mutter)
1 Jahr