Arzt

Aufbewahrungsfristen

Alle Aufzeichnungen zur Röntgenuntersuchung einschließlich der Bilder
10 Jahre nach der letzten Untersuchung
mindestens jedoch bis Vollendung des 28. Lebensjahres der untersuchten Person

Aufzeichnungen zur Röntgenbehandlung
30 Jahre nach der letzten Behandlung

Unterlagen der Abnahmeprüfung
Für die Dauer des Betriebes der Röntgenanlage, mindestens jedoch 2 Jahre nach der nächsten vollständigen Abnahmeprüfung

Unterlagen der Konstanzprüfung
Mindestens 2 Jahre nach Beendigung der Aufzeichnungen

Aufzeichnung und Unterschriften von Unterweisung beruflich strahlenexponierter Personen
5 Jahre nach der Unterweisung

Aufzeichnung und Unterschrift über Unterweisung anderer Personen im Kontrollbereich (z. B. haltende Mutter)
1 Jahr

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