Die Erfassung und Weiterleitung der Daten muss ab 01.01.2012 mit der Spezifikation 15.0 erfolgen.
Die Spezifikation 15.0 für die QS-Filter-Software ist auf der AQUA-Homepage (www.aqua-institut.de) zu finden.
Auch die Anwenderinformation für die Auslösebedingungen zur Dokumentationspflicht über den QS-Filter stehen auf der oben genannten Homepage zur Verfügung. Somit wird der Algorithmus für die Anwender in den Krankenhäusern transparent. Der Auslösemechanismus der QS-Filter-Software wird nachvollziehbar.
Die aktuellen Ausfüllhinweise zu den einzelnen Modulen abrufbar unter www.aqua-institut.de.