Der Jahresabschluss 2011 steht bevor. Nutzen Sie bitte die verbleibende Zeit, um alle noch nicht dokumentierten Fälle zu erfassen. Für das Verfahrensjahr 2011 ist bei einer Gesamtdokumentationsrate der Einrichtungen unter 80 % für jeden nicht dokumentierten Fall ein Abschlag in Höhe von 150,00 Euro zu zahlen.
Die Abgabefrist für Datensätze des Verfahrensjahres 2011 ist der 28.02.2012. Stellen Sie also unbedingt sicher, dass alle Datensätze für das Verfahrensjahr 2011 fehlerfrei bis spätestens 28.02.2012 24:00 Uhr bei der von uns beauftragten Datenannahmestelle (BQS Nord, vormals quant) vorliegen.
Nach diesem Termin eingehende Datensätze für das Verfahrensjahr 2011 werden abgewiesen und gelten somit als nicht dokumentierte Fälle.