Für jeden nicht dokumentierten Fall sind 150,00 EUR zu zahlen, sofern der Anteil der dokumentierten Fälle an den insgesamt zu dokumentierenden Fälle kleiner als 80 % ist. Basis zur Ermittlung des Dokumentationsanteils ist die o. g. Sollstatistik. Solange also ≥80 % der dokumentationspflichtigen Fälle dokumentiert werden, sind keine Abschlagszahlungen zu leisten. Sollte jedoch der Anteil von 80 % unterschritten werden, so werden alle nicht dokumentierten Fälle zur Berechnung der Abschlagszahlung zugrunde gelegt.
Beispiel:
Dok.-rate 81 %: keine Abschlagszahlung.
Dok.-rate 79 %: Abschlagszahlung für 21 % der Fälle mit 150,00 EUR pro Fall.
Für die in 2012 zu erfassenden und bis 28.02.2013 zu übermittelnden Daten gibt es eine Neuregelung. Hier gilt: wenn die Vollzähligkeit der gelieferten Daten pro Leistungsbereich unter 95% liegt, erfolgen finanzielle Sanktionen bezogen auf den jeweils betroffenen Leistungsbereich.
Für die im Rahmen des Follow-Up-Verfahrens zu erfassenden und separat an die BQS Nord zu übermittelnden Datensätze gilt diese Regelung nicht.