Arzt

Vergütungsabschläge 2011

Für jeden nicht dokumentierten Fall sind 150,00 EUR zu zahlen, sofern der Anteil der dokumentierten Fälle an den insgesamt zu dokumentierenden Fälle kleiner als 80 % ist. Basis zur Ermittlung des Dokumentationsanteils ist die o. g. Sollstatistik. Solange also ≥80 % der dokumentationspflichtigen Fälle dokumentiert werden, sind keine Abschlagszahlungen zu leisten. Sollte jedoch der Anteil von 80 % unterschritten werden, so werden alle nicht dokumentierten Fälle zur Berechnung der Abschlagszahlung zugrunde gelegt.

Beispiel:
Dok.-rate 81 %: keine Abschlagszahlung.
Dok.-rate 79 %: Abschlagszahlung für 21 % der Fälle mit 150,00 EUR pro Fall.

Für die in 2012 zu erfassenden und bis 28.02.2013 zu übermittelnden Daten gibt es eine Neuregelung. Hier gilt: wenn die Vollzähligkeit der gelieferten Daten pro Leistungsbereich unter 95% liegt, erfolgen finanzielle Sanktionen bezogen auf den jeweils betroffenen Leistungsbereich.
Für die im Rahmen des Follow-Up-Verfahrens zu erfassenden und separat an die BQS Nord zu übermittelnden Datensätze gilt diese Regelung nicht.

RSS Newsfeed abonnieren  |  Was ist ein RSS Newsfeed?

Ansprechpartner

Ärztliche Leiterin

Dr. med. Manuela Wolf
Tel.: (03 91) 60 54-79 50

Sachbearbeiterin

Evelyn Körner
Tel.: (03 91) 60 54-79 60

Nicole Tiepelmann
Tel.: (03 91) 60 54-79 70

E-Mail: pgs-quali@aeksa.de

Formulare
Öffentlicher Schlüssel
Ärzteblatt Sachsen-Anhalt
Hier gelangen Sie auf die Internetseite des offiziellen Mitteilungsblattes der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.

Zum Ärzteblatt...
Onlineservice
Sie haben Zugriff auf Ihr persönliches Fortbildungspunktekonto.

Zum Onlineservice...

© 2010 Ärztekammer Sachsen-Anhalt - Körperschaft des öffentlichen Rechts
Disclaimer | Datenschutz

 

Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2 | 39120 Magdeburg
Telefon +49 (0)391 60 54 6 | Fax +49 (0)391 60 54 7000 | E-Mail info@aeksa.de