Die Sollstatistik nebst Konformitätserklärung der Krankenhäuser ist in bundeseinheitlich vorgegebenem Format in elektronischer und Papierform nur noch an die zuständige Landesgeschäftsstelle zu versenden. Bitte verwenden sie zur elektronischen Übermittlung den auf unserer Homepage (www.aeksa.de) hinterlegten öffentlichen Schlüssel.