Arzt

Sollstatistik 2009

Nach Abschluss der Datenerfassung für das Verfahrensjahr 2009 ist vom Krankenhaus mittels QS-Filter eine Sollstatistik zu erstellen. Für jede Betriebsstätte, für die das Krankenhaus eine eigene Auswertung erhält, ist eine Sollstatistik zu erstellen. Diese Sollstatistik weist die Anzahl der zu dokumentierenden Datensätze (Soll) aus und ist gemäß dem vorgegebenen bundeseinheitlichen Format in elektronischer Form und in Papierform (siehe Anlage Formulare Sollstatistik) der Projektgeschäftsstelle bis zum 28.02.2010 zu übermitteln.
Eine Erklärung der Geschäftsführung zur Sollstatistik (Konformitätserklärung) ist integriert und somit in einem Formular in schriftlicher Form ebenfalls an die PGS zu übersenden.

Die Bundesebene (AQUA-Institut) wird sich zur parallel an sie vorgesehenen Übermittlung in elektronischer Form und Papierform noch separat mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir möchten Sie jedoch bereits darüber informieren, dass sich bei erforderlichem Parallelversand die E-Mailadresse für die an die Bundesebene zu versendende Sollstatistik wie folgt ändert:

www.aqua-institut.de

Dies erfordert ebenefalls eine Änderung des öffentlichen Schlüssels für das Gnup Verschlüsselungsverfahren. Hierzu muss ein neuer Schlüssel in die Software eingepflegt werden. Sie finden diesen unter folgender Internetadresse:

www.aqua-institut.de

Für den Versand der Papierversion inklusive Konformitätserklärung an die Bundesebene beachten Sie bitte die Postadresse von AQUA:

AQUA GmbH
Maschmühlenweg 8-10
37073 Göttingen

Eine Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Sollstatistik besteht für alle Einrichtungen, die nach DRG oder nach BPflV abrechnen. Auch bei "Nullmeldungen" muss elektronisch und in Papierform übermittelt werden. Ausnahmen sind nicht zulässig.
Das Krankenhaus erhält von der Projektgeschäftsstelle eine "Bescheinigung über vollständig dokumentierte Datensätze" (Ist) für das Verfahrensjahr 2009 und eine Bescheinigung über den fristgerechten Eingang von Sollstatistik und Konformitätserklärung.

Die Sollstatistik, die im Krankenhaus verbleibt (siehe Anlage Formualre Sollstatistik), ist zusammen mit der "Bescheinigung über vollständig dokumentierte Datensätze" der Projektgeschäftsstelle die Basis zur Ermittlung eventueller Vergütungsabschläge bei den nächsten Budgetverhandlungen.
Bei fehlender oder verspäteter Übermittlung der Konformitätserklärung hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach einer Mahnfrist von 4 Wochen eine Sanktionierung in Höhe von 6.000,00 EUR beschlossen.

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Ansprechpartner

Ärztliche Leiterin

Dr. med. Manuela Wolf
Tel.: (03 91) 60 54-79 50

Sachbearbeiterin

Evelyn Körner
Tel.: (03 91) 60 54-79 60

Nicole Tiepelmann
Tel.: (03 91) 60 54-79 70

E-Mail: pgs-quali@aeksa.de

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