Im Verfahrensjahr 2012 erfolgt die Finanzierung weiterhin über einen Zuschlag auf jeden abgerechneten vollstationären Fall, unabhängig von der Dokumentationspflicht.
Dokumentationspflichtig sind alle vollstationären Fälle entsprechend der einbezogenen ICD- und OPS-Codes. Die Dokumentation wird wie bisher über den QS-Filter ausgelöst. Dieser orientiert sich an der Versorgungsleistung.
Der Zuschlagsanteil Land beträgt für 2012 0,33 EUR und wird nach Rechnungslegung jeweils hälftig, basierend auf der Zahl der vereinbarten vollstationären Fälle zum 15.04.2012 und 15.10.2012 direkt an die PGS überwiesen.
Hier ist besonders zu beachten, dass die Zahlungen auf Grund von vereinbarten vollstationären Fällen berechnet werden. Eine so genannte "Spitzabrechnung" auf Basis der geleisteten vollstationären Fälle erfolgt nicht!
Der Anteil Krankenhaus, der in der Einrichtung verbleibt, beträgt voraussichtlich 0,60 EUR. Hierzu läuft derzeit das Unterschriftenverfahren.