Im Verfahrensjahr 2006 wird die Leistungsdokumentation weiterhin über einen
Zuschlag für jede geleistete DRG, unabhängig von der Dokumentationspflicht, vergütet.
Der Zuschlagsanteil Land beträgt für 2006 0,30 EUR und wird nach Rechnungslegung
jeweils hälftig, basierend auf der Zahl der vereinbarten DRGs zum 15.04.2006 und
15.10.2006 direkt an die PGS übermittelt.
Der Anteil Krankenhaus in Höhe von 0,58 EUR für jede Dokumentation verbleibt im Krankenhaus.
Der Anteil Bund in Höhe von 0,28 EUR wird vom Krankenhaus nach Rechnungserhalt weiterhin direkt an die BQS überwiesen. Jeweils zum 15.04.2006 und 15.10.2006 werden die Anteile Bund für die Hälfte der für das Jahr 2006 vereinbarten DRGs von der BQS in Rechnung gestellt.
Hier ist besonders zu beachten, dass die Zahlungen auf Grund von vereinbarten DRGs errechnet werden. Eine so genannte "Spitzabrechnung" auf Basis der geleisteten DRGs erfolgt nicht!