Die Leistungsbereiche des Verfahrensjahres 2011 werden fortgeführt.
Im Leistungsbereich 10/2 werden neben den bisher bereits dokumentationspflichtigen offen chirurgischen Karotis-Rekonstruktionseingriffen jetzt erstmals auch interventionelle, d.h. kathetergestützte Eingriffe an der A. carotis dokumentationspflichtig erfasst. Es erfolgt eine Umbenennung des Moduls 10/2 von Karotis-Rekonstruktion zu Karotis-Revaskularisation.
Die Dokumentationspflicht für den Generalindikator Dekubitusprophylaxe im indirekten Verfahren beschränkt sich weiterhin auf Patienten mit einem Alter ab 75 Jahre, die in den Monaten Januar bis einschließlich März 2012 stationär aufgenommen und bis zum 30.04.2012 entlassen werden.
Die Abgabefrist wurde durch Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) auf den 15.06.2012 vorverlegt.
Überlieger in der Neonatologie:
Alle in 2011 aufgenommenen Kinder, die bis zum 31.01.2012 entlassen sind, werden in der Auswertung 2011 berücksichtigt. Dies setzt eine Übermittlung der Datensätze bis zum 28.02.2012 voraus. Alle Kinder, die nach dem 31.01.2012 entlassen werden, werden auch in der nachfolgenden Zeit in den Datenannahmestellen angenommen und in der folgenden Auswertung berücksichtigt. Somit gilt für die Neonatologie eine Vollerfassung.
Follow-Up-Verfahren
Es erfolgt in 2012 eine Fortführung der Erfassung von Patienten identifizierenden Daten (PID) in den bisherigen 6 Leistungsbereichen (endoprothetische Erst- und Wechsel-Operationen an Hüfte und Knie - Module 17/2, 17/3, 17/5 und 17/7 sowie Geburtshilfe und Neonatologie) für alle GKV-versicherten Patienten.
Weiterhin sind die Leistungserbringer verpflichtet, betroffene Patienten über Zweck und Inhalt dieses Qualitätssicherungsverfahrens zu informieren (z.B. mittels der vom Gemeinsamen Bundesausschuss auf der Seite des AQUA-Institutes zur Verfügung gestellten Merkblätter).
Die Weiterleitung in 2013 muss als XML-Datei erfolgen.
Ein Merkblatt wird derzeit vom AQUA-Institut vorbereitet und ihnen umgehend durch uns zur Verfügung gestellt.
Nachdem am 8. September 2011 zwischen dem Gemeinsamen Bundesausschuss und der Firma Schütze Consulting Informationssystem GmbH (SCI) ein Vertrag über die Errichtung einer unabhängigen Vertrauensstelle für die Pseudonymisierung von Patientendaten geschlossen wurde, soll die Arbeitsaufnahme Anfang des Jahres 2012 erfolgen. Hierzu werden wir sie dann nochmals informieren. Voraussichtlich ab 01. 04. 2012 (bis zum 31.05.2012) soll die Übermittlung der in 2011 erfassten Testdatensätze (PID-Daten zzgl. des zugehörigen Datensatzes externe Qualitätssicherung) durch die Kliniken mit dem von der Vertrauensstelle abzurufenden öffentlichen Schlüssel an die BQS Nord erfolgen.
Diese Übermittlung muss als XML-Datei erfolgen. Bitte setzen sie sich hierzu zeitnah mit ihrem Softwareanbieter in Verbindung.
Die BQS Nord übermittelt die pseudonymisierten QS-Daten und die verschlüsselten Patienten identifizierenden Daten an die Vertrauensstelle und löscht anschließend alle bei sich vorhandenen Testdatensätze. Die Vertrauensstelle entschlüsselt mit einem nur ihr bekannten privaten Schlüssel die Patienten identifizierenden Daten, erzeugt ein Patientenpseudonym, leitet dieses mit dem von der BQS Nord pseudonymisierten Datensatz an das AQUA-Institut weiter und löscht danach ebenfalls alle Datensätze. AQUA schließlich führt die Datensätze mittels des Patientenpseudonyms zusammen.