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Informationen zur bundesweiten einheitlichen, externen Qualitätssicherung gemäß § 137 SGB V bei zugelassenen Krankenhäusern ab 01.01.2001

Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen der Bundesrepublik Deutschland haben in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht. Mit dem GKV-Reformgesetz 2000 wurden erstmals die Voraussetzungen für einen bundesweiten Vergleich von Krankenhausleistungen geschaffen. Das Sozialgesetzbuch V enthält im § 135a die Verpflichtung der Leistungserbringer zur internen und externen Qualitätssicherung.
§ 137 regelt die Qualitätssicherung bei nach § 108 zugelassenen Krankenhäusern.

Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sind auf Bundes- und Landesebene die vertraglichen Regelungen erfolgt und die erforderlichen Strukturen geschaffen worden. Die Selbstverwaltungspartner - Spitzenverbände der Krankenkassen, Bundesverband der privaten Krankenversicherung und Deutsche Krankenhausgesellschaft - haben unter Beteiligung der Bundesärztekammer und des Deutschen Pflegerates Verträge über die erforderlichen Strukturen der bundesweit einheitlichen Qualitätssicherungsverfahren geschlossen und ein Bundeskuratorium (Rechtsnachfolger seit 01.01.2004 ist der Gemeinsame Bundesausschuss - siehe auch www.g-ba.de.) Qualitätssicherung als zentrales Beratungs- und Beschlussgremium gegründet.
Auf der Landesebene haben die Vertragspartner (Landesverbände der Krankenkassen und Privaten Krankenversicherungen, Landeskrankenhausgesellschaft, Landesärztekammer) einen Lenkungsausschuss Qualitätssicherung eingerichtet und entsprechende Umsetzungsvereinbarungen geschlossen.
Zur Wahrnehmung der koordinierenden, organisatorischen und inhaltlichen Aufgaben für die Qualitätssicherungsverfahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss ein Institut beauftragt. Ab 01.01.2010 übernahm das AQUA-Institut von der bisher beauftragten Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) die weitere Betreuung der externen stationären Qualitätssicherung. Das Institut ist mit der Entwicklung der sektorübergreifenden Qualitätssicherung beauftragt. Auf Landesebene ist die Projektgeschäftsstelle Qualitätssicherung (PGS) mit der Umsetzung beauftragt. In Sachsen-Anhalt ist die Geschäftsführung der Projektgeschäftsstelle der Ärztekammer übertragen worden.
Ärztliche Fachgruppen auf Landesebene bewerten die Qualitätssicherungsmaßnahmen.

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Tel.: (03 91) 60 54-79 50

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Tel.: (03 91) 60 54-79 60

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