In 6 Leistungsbereichen werden ab dem kommenden Jahr so genannte Follow-Up-Verfahren eingeführt. Diese dienen zunächst der Erprobung neuartiger Datenflussmodelle, wie sie für die zukünftige sektorenübergreifende Qualitätssicherung vorgesehen sind.
Für die Datenerhebung ab 1. Januar 2011 werden die Datensätze in den vier Modulen der endoprothetischen Erst- und Wechsel-Operationen an Hüfte und Knie (Module 17/2, 17/3, 17/5 und 17/7) sowie in Geburtshilfe und Neonatologie ergänzt um folgende Abfragefelder zu patientenidentifizierenden Daten (PID):
PID-Daten von Versichertenkarte eingelesen und in QS-Software verfügbar
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
Versichertennummer der alten Versichertenkarte
Versichertennummer der neuen Versichertenkarte
Ist Patient/in gesetzlich versichert?
Ziel ist die Möglichkeit einer Fallzusammenführung von Erst- und Wechseleingriff bzw. von mütterlichem und neonatologischem Datensatz.
Feld 1 ist bereits ab dem 1.1.2011 zu dokumentieren und exportieren. Die Informationen zu 2.-5. hingegen sollen nur dann dokumentiert werden, wenn eine automatische Übernahme aus dem Krankenhausinformationssystem in die QS-Software möglich ist. Die Übermittlung dieser Daten soll zu einem späteren Zeitpunkt (nach Einrichtung einer bundesweiten Vertrauensstelle - voraussichtlich 2012) über einen getrennten Export erfolgen, Details sind derzeit nicht bekannt.
Wichtig ist, dass Ihre Klinik bereits ab Januar 2011 die betroffenen GKV-versicherten Patienten, die in einem der sechs Leistungsbereiche behandelt werden, über das Follow-Up-Verfahren informiert.
Der GBA wird hierzu Patienteninformationen als eine Möglichkeit der Patienteninformation zur Verfügung stellen. Diese Patientenmerkblätter werden wir Ihnen nach Erhalt umgehend zusenden.
Die beschriebenen Änderungen ergeben sich aus einer Anpassung der so genannten QS-KH-RL (Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in den Krankenhäusern), welche die rechtliche Grundlage für das Verfahren der externen stationären Qualitätssicherung bildet und voraussichtlich (rückwirkend) zum 1.1.2011 in Kraft treten wird.