(aus Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 9/2005)
Im Herbst 2005 wurde von den Ärztekammern der elektronische Informationsverteiler (EIV), ein einheitliches Verfahren zur elektronischen Erfassung und Verteilung von Fortbildungspunkten, eingeführt.
Dadurch werden die Fortbildungspunkte, die ein Arzt bei einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung in einem beliebigen Kammerbereich erwirbt, auf elektronischem Wege der für den betreffenden Arzt zuständigen Landesärztekammer übermittelt.
Was müssen Ärzte beachten?
Unter dem Gesichtspunkt der Einführung der elektronischen Erfassung von Fortbildungspunkten gibt die Ärztekammer Sachsen-Anhalt neue, grün unterlegte Barcodeetiketten heraus, welche eine bundesweite Gültigkeit haben, und eine Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) enthalten. Die Ausgabe dieser Barcodeetiketten erfolgt Anfang September zentral an alle Ärzte die bereits über Barcodeetiketten verfügen, oder einen Antrag auf Ausstellung des Fortbildungsausweises und der Barcodeetiketten stellen werden. Diese Barcodeetiketten sind dann auf allen Fortbildungsveranstaltungen bundesweit einsetzbar.
Nehmen Ärzte in Zukunft an einer Fortbildungsveranstaltung teil, registrieren sie ihre Teilnahme durch ihre Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN). Sind PC und Scanner vor Ort im Einsatz, kann das Einlesen direkt mit dem Scanner erfolgen. Sind vor Ort kein PC oder Scanner im Einsatz, können die Barcodeetiketten zur späteren Weiterverarbeitung zunächst weiterhin in eine Papierliste eingeklebt werden.
Die Meldung der erfolgten Teilnahme an einer Veranstaltung geschieht in Zukunft durch den Veranstalter über den elektronischen Informationsverteiler (EIV). So wird eine regelmäßige Aktualisierung des Fortbildungspunktekontos der Ärzte unterstützt.