Im Folgenden werden einige häufig gestellte Fragen zur Fortbildbildungspflicht / Fortbildungszertifikat erläutert, die sowohl für niedergelassene Ärzte, als auch für Fachärzte in Krankenhäusern gelten.
Wie wird die kontinuierliche Fortbildung bestätigt?
Ein Fortbildungszertifikat wird durch die Ärztekammer Sachsen-Anhalt erteilt,
wenn der Arzt oder die Ärztin innerhalb eines der Antragstellung
vorausgehenden Zeitraums von fünf Jahren die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nachgewiesen hat, welche in ihrer Summe mindestens 250 Punkte ergeben.
Welche Fortbildungsmaßnahmen werden angerechnet?
Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass die Fortbildungsveranstaltung von der zuständigen Landesärztekammer (z.B. der Landesärztekammer Sachsen-Anhalt) nach den Kriterien der Satzung zum Fortbildungszertifikat (für Sachsen-Anhalt: veröffentlicht im Ärzteblatt 05/2006 oder im Internet unter www.aeksa.de > Fortbildung > Fortbildungszertifizierung > Satzung zum Fortbildungszertifikat) zertifiziert wurde. Dem Veranstalter werden das Ergebnis sowie die bei der Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung zu erwerbenden Fortbildungspunkte mitgeteilt.
Wie wird der Besuch von Fortbildungsveranstaltungen in anderen Bundesländern angerechnet?
Beim Besuch von Fortbildungsveranstaltungen in anderen Bundesländern werden die von der jeweils zuständigen Ärztekammer vergebenen Punkte äquivalent anerkannt.
Wie oft sollen Teilnahmebescheinigungen an die Ärztekammer gesandt werden?
Es ist ausreichend, wenn die Teilnahmebescheinigungen gesammelt und etwa halbjährlich an die Ärztekammer Sachsen-Anhalt gesandt werden. Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungsveranstaltungen, bei denen die Barcodeetiketten benutzt wurden, brauchen nicht mit eingereicht werden, da der Besuch dieser Fortbildungsveranstaltungen in elektronischer Form registriert wird.
Wegen des erhöhten Arbeitsaufwandes sollten einzelne Teilnahmebescheinigungen nicht per Post/FAX eingereicht werden. Sollte dies dennoch geschehen, werden die entsprechenden Fortbildungspunkte registriert, es erfolgt jedoch keine Eingangsbestätigung und Rücksendung dieser Unterlagen.