(aus Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 10/2005)
Da Fortbildungsveranstaltungen von Ärzten aus verschiedenen Bundesländern besucht werden, ergab sich bisher das Problem, dass die entsprechenden Anwesenheitslisten nur der entsprechenden Landesärztekammer zugingen, in deren Bundesland die Fortbildungsveranstaltung stattfand. Ärzte aus anderen Bundesländern mussten Ihre Teilnahmebescheinigungen dieser Veranstaltungen bei Ihrer eigenen Ärztekammer einreichen, welche diese dann meist per Hand registrierten.
Wie im letzten Ärzteblatt 09/2005 veröffentlicht, soll der ab Herbst 2005 eingeführte Elektronische Informationsverteiler (EIV) dieses Problem lösen, indem eine elektronische Anwesenheitsliste aller teilnehmenden Ärzte einer Fortbildungsveranstaltung an einen zentralen Rechner übertragen wird. Hier wird diese Liste überprüft und jede Landesärztekammer bekommt elektronisch nur die Punktmeldungen der Ärzte aus dem eigenen Landesbereich übermittelt.
Zur Verdeutlichung ist die Oberfläche der EIV Punktemeldung in der folgenden Abbildung dargestellt.
Wie auf der Abbildung ersichtlich benötigt jeder Arzt eine bundesweit gültige Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN). Unter diesem Gesichtspunkt hat die Ärztekammer Sachsen-Anhalt Anfang September an alle Ärzte aus dem Kammerbereich einen neuen, zur besseren Unterscheidung grün unterlegten, Fortbildungsausweis und neue, ebenfalls grün unterlegte, Barcodeetiketten herausgegeben, welche nun eine bundesweite Gültigkeit haben und jeweils eine neue Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) enthalten.
Der alte Fortbildungsausweis und die alten Barcodeetiketten, welche noch die Bundesarztnummer (BAN) enthalten, verlieren somit Ihre Gültigkeit.
Vor dem Hintergrund der zum Oktober 2005 geplanten bundesweiten Einführung des neuen Systems wurde der gesamte Ablauf der elektronischen Registrierung vorab in einigen Bundesländern erprobt, um rechtzeitig mögliche Probleme aufzudecken. In Sachsen-Anhalt nutzte man zu diesem Zweck den Kurs Arzt im Rettungsdienst vom 02.-09. September 2005 in Magdeburg. Wie auf dem Foto ersichtlich, registriert der jeweilige Arzt seine Teilnahme direkt durch seinen Fortbildungsausweis. Durch die darauf enthaltene Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) kann somit jedem Arzt nach Übermittlung der elektronischen Anwesenheitsliste an den EIV durch seine Landesärztekammer die entsprechenden Fortbildungspunkte zugeordnet werden.
Sollten bei einer Fortbildungsveranstaltung kein PC und Scanner im Einsatz sein, können alternativ Barcodeetiketten zur späteren Weiterverarbeitung in eine Papierliste eingeklebt werden. Unabhängig von diesem neuen Procedere wird vorerst durch den Veranstalter weiterhin zusätzlich eine (Papier-)Teilnahmebescheinigung ausgegeben.
Zusammenfassung:
Der EIV dient dazu, dass der Veranstalter die Punkte, die ein Arzt bei einer anerkannten Fortbildung in einem beliebigen Kammerbereich erwirbt, digital der für den betreffenden Arzt zuständigen Landesärztekammer melden kann.
Der EIV wird gebraucht, um
Ärzte bei der Dokumentation ihrer Fortbildungsaktivitäten zu entlasten,
Punkte zeitnah nach der Fortbildung an einen zentralen Rechner melden zu können,
anderenfalls kaum zu bewältigende Stoßzeiten mit Buchungsaufträgen von zigtausend Ärzten zum Ausstellungsstichtag des Fortbildungszertifikates zu vermeiden,
eine durchgängige elektronische Verwaltung der Fortbildungspunkte und damit eine Arbeitserleichterung für die Kammern zu ermöglichen,
Kosten zu sparen, die für zusätzliches Personal und eine Anpassung der Infrastruktur bei den Kammern entstehen würden,
jedem Mitglied die Sicherheit zu geben, dass die stetig bis zum Ausstellungsstichtag auf seinem Konto eingepflegtem Punkte geprüft und anerkannt sind und verbindlich auf den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Nachweis angerechnet werden,
den Weg für das elektronische Punktekonto zu bereiten, das den Kammermitgliedern zusätzlich zur verlässlichen Buchung Zugang und persönliche Kontrolle ermöglicht.
Weitergehende Informationen erhalten Sie auch auf der von der Bundesärztekammer eingerichteten Webseite www.eiv-fobi.de. Sie beschreibt, wie das Verfahren funktioniert und was von den teilnehmenden Ärzten und Fortbildungsveranstaltern zu beachten ist. Darüber hinaus erläutert die Webseite auch die in Abstimmung mit dem Datenschutz getroffenen Sicherheitsmaßnahmen, die einen Missbrauch des Verfahrens ausschließen.