Arzt

Bedarfsermittlung: Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung plant Aufstiegsfortbildung für Medizinische Fachangestellte

Der "Fachwirt/die Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung" kann den Arzt im Praxisalltag deutlich entlasten

Im März 2010 hat der Vorstand der Bundesärztekammer einstimmig die Aufstiegsqualifikation "Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung" in Ablösung der Weiterqualifizierung zur Arztfachhelferin beschlossen. Die Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung der Ärztekammer plant diese Fortbildung ab 2013 bei Bedarf in Magdeburg in der Ärztekammer anzubieten.

Jeder niedergelassene Arzt kennt das: Hektischer Sprechstundenbetrieb, wie gut, wenn jetzt eine leitende Kraft im Team der Helferinnen da wäre, die sich um einige dieser Probleme eigenständig kümmern kann. Eine solche speziell qualifizierte Mitarbeiterin soll die "Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung" sein, eine Medizinische Fachangestellte (MFA) mit zusätzlichen Qualifikationen. Die Fachwirtin soll anspruchsvolle Aufgaben in den Bereichen Patientenbegleitung, Koordination und Praxisführung wahrnehmen.
Die Attraktivität der Fortbildung für den Arzt besteht in der spezifischen Kombination von unterschiedlichen Qualifikationen, die ansonsten einzeln von der MFA erworben werden müssten. So können der Fachwirtin im Praxisalltag zum Beispiel folgende Aufgaben und Positionen übertragen werden:

  • Nicht-ärztliche QM-Beauftragte
  • Datenschutzbeauftragte
  • Inhaberin der "Sachkunde Medizinproduktegesetz"
  • Begleitung der Auszubildenden

Darüber hinaus kann im medizinischen Wahlteil eine praxisspezifische Zusatzqualifikation erworben werden. Die Akademie der Ärztekammer bietet hier den Wahlteil "Onkologie" ab Februar 2012 an.
Die Fortbildung umfasst insgesamt 420 Unterrichtsstunden, die sich in einen administrativ-organisatorischen Pflichtteil von 300 Stunden und einen medizinischen Wahlteil von 120 Stunden untergliedern. Die Tabelle unten liefert einen Überblick über die Themen des Pflichtteils.

Pflichtteil

Modul 1 Arbeits- und Lernmethodik 20 Std.
Modul 2 Patientenbetreuung und Teamführung 40 Std.
Modul 3 Qualitätsmanagement 40 Std.
Modul 4 Durchführung der Ausbildung 40 Std.
Modul 5 Betriebswirtschaftliche Praxisführung 40 Std.
Modul 6 Informations- und Kommunikationstechnologien 40 Std.
Modul 7 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 40 Std.
Modul 8 Risikopatienten und Notfallmanagement 40 Std.

Wahlteil im Bereich Medizin

Im Rahmen des Wahlteils müssen 120 Unterrichtsstunden medizinische Qualifikation nachgewiesen werden. Dies kann mittels eines oder mehrerer Module erfolgen. Die Einzelmodule müssen einen Mindestumfang von 40 Stunden haben. Ob der Wahlteil vor, während oder nach dem Pflichtteil absolviert wird, bleibt der Teilnehmerin überlassen. Der zeitliche Abstand zum Pflichtteil darf jedoch maximal 3 Jahre betragen. Anrechenbar sind z.B. die Qualifizierungslehrgänge nach den Curricula der Bundesärztekammer:

Ernährungsmedizin für Medizinische Fachangestellte 120 Std.
Ambulante Versorgung älterer Menschen 60Std.
Patientenbegleitung und Koordination 40 Std.
Prävention bei Jugendlichen und Erwachsenen 80 Std.
Prävention im Kindes- und Jugendalter 84Std.
MFA/Arzthelferin in der Onkologie 120 Std.

Auf Antrag können auch extern erworbene medizinische Qualifikationen, die den inhaltlichen und formalen Anforderungen der Ärztekammer entsprechen, anerkannt werden.

Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmevoraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung als Arzthelferin oder Medizinische Fachangestellte. Darüber hinaus wird auch zugelassen, wer eine Ausbildung in einem anderen medizinischen Fachberuf mit anschließender einschlägiger Berufserfahrung als Arzthelferin?/?Medizinische Fachangestellte vorweisen kann. Die Gleichwertigkeit des beruflichen Abschlusses stellt die Ärztekammer Sachsen-Anhalt auf Antrag fest.

Kurstag

Samstags (nicht in den Schulferien und an "Brückensamstagen"), jeweils vormittags, i. d. R. 6 Unterrichtsstunden Kursbeginn ist 09:00 Uhr

Fördermöglichkeiten

Meister-BAföG, Bildungsscheck, Bildungsprämie, Bildungsfreistellung nach Bildungsfreistellungsgesetz

Autor: P. Jonzeck

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