| Kursbezeichnung |
Seminare für Arzthelferinnen in der Onkologie (2. Halbjahr) |
| Termin |
Teil 2 18.08.2010 (Gr. 1) |
Teil 2 13.10.2010 (Gr. 2/1) |
Teil 2 27.10.2010 (Gr. 2/2) |
Teil 2 08.12.2010 (Gr. 3) |
| Beginn/Ende |
15.00 Uhr bis 19.00 Uhr |
| Veranstaltungsort |
Verwaltungszentrum für Heilberufe Ärztekammer Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring 2 39120 Magdeburg
Anfahrtsskizze
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| Konferenzräume E 77/78 |
| Gebühr |
20,00 EUR |
| Anmeldefrist |
bis 8 Tage vor Kursbeginn |
| Bemerkungen |
Die entsprechenden Praxen werden direkt durch die Ärztekammer angeschrieben. |
Unter dem Gesichtspunkt der Qualitätssicherung in der ambulanten onkologischen Versorgung haben die Kassenärztlichen Bundesvereinigung und die Ersatzkassen bereits 1995 eine "Vereinbarung über besondere Maßnahmen zur Verbesserung der onkologischen Versorgung" getroffen. Diese sieht im § 4 Abs. 2 vor, dass qualifizierte Arzthelferinnen den onkologisch verantwortlichen Arzt bei der Durchführung der intravasalen zytostatischen Chemotherapie unterstützen können.
Ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung dieser organisatorischen Maßnahme ist die Veröffentlichung eines bundeseinheitlichen Curriculums mit dem Titel "Fortbildung von Arzthelferinnen in der Onkologie". Dieser Beitrag zur Qualitätssicherung gewährleistet einen bundeseinheitlichen Maßstab bei der Anerkennung von Fortbildungsnachweisen von Arzthelferinnen. Hauptziel des Curriculums ist es, die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten, die der Arzthelferin in Abgrenzung zu den Pflegeberufen die psycho-onkologische Beratung und Betreuung von Patienten und deren Angehörigen ermöglichen.
Nach §4 (2) Organisatorische Maßnahmen der Vereinbarung über besondere Maßnahmen zur Verbesserung der onkologischen Versorgung hat der onkologisch verantwortliche Arzt sicherzustellen und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt gegenüber nachzuweisen, dass entsprechend qualifiziertes Personal in der Praxis tätig ist.
Auszug aus der Onkologievereinbarung
§ 4 (2) Für die Durchführung der intravasalen zytostatischen Chemotherapie hat der onkologisch verantwortliche Arzt zusätzlich zu den Anforderungen nach Abs. 1 spezielle Behandlungsplätze einzurichten. Ferner ist dafür die Beschäftigung qualifizierten Personals (staatlich geprüftes Pflegepersonal mit onkologischer Erfahrung) sicherzustellen. In begründeten Ausnahmen können als Assistenz qualifizierte Arzthelferinnen hinzugezogen werden. Diese bedürfen einer dreijährigen onkologischen Qualifikation von 120 Stunden, die auch unmittelbar nach der Einstellung aufgenommen und berufsbegleitend erworben werden kann.
Diese Qualifikation kann in einer onkologischen Schwerpunktpraxis, sofern der verantwortliche Arzt zur Onkologie-Vereinbarung zugelassen ist, oder in einer onkologischen Fachabteilung erworben werden.
Nach erfolgter Qualifikation muss das Personal jährlich an mindestens zwei onkologischen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, die von der zuständigen Landesärztekammer anerkannt sind.
Zum Erhalt der Qualifikation bietet die Ärztekammer in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt diesbezügliche Fortbildungskurse an.