| Kursbezeichnung |
Suchtmedizinische Grundversorgung 50-Stunden-Weiterbildungskurs |
| Termin |
Teil 1 05./06.05.2012 in Magdeburg
Teil 2 02./03.06.2011 in Magdeburg
Teil 3 23./24.06.2012 in Halle |
| Beginn/Ende |
09.00 - ca. 17.00 Uhr |
| Veranstaltungsort |
Verwaltungszentrum für Heilberufe Ärztekammer Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring 2 39120 Magdeburg
Anfahrtsskizze
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| Seminarraum 78 |
| Gebühr |
600,00 EUR |
| Anmeldefrist |
13.04.2012 |
| Bemerkungen |
Kursteile nur zusammen buchbar. |
| Fortbildungspunkte |
50 |
Der Weiterbildungskurs beinhaltet 50 Stunden gemäß dem Curriculum "Suchtmedizinische Grundversorgung" der Bundesärztekammer (2010). Weitere Informationen zu diesem Curriculum erhalten Sie rechts unter dem Punkt "Hintergrund".
Dieser Kurs sowie eine erfolgreich abgeschlossene Facharztweiterbildung (Facharzt) sind Vorraussetzung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung "Suchtmedizinische Grundversorgung" nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, die am 01.01.2011 in Kraft tritt.
(Genehmigung des Ministeriums steht zzt. noch aus).
Zielgruppe
An suchtmedizinischer Qualifizierung interessierte Ärztinnen und Ärzte
Lernziele/Themen/Inhalte
Sucht ist eine behandlungsbedürftige chronische Krankheit. Oberstes Ziel der Behandlung ist die Suchtfreiheit. Mögliche Stufen der Behandlung sind: Sicherung des Überlebens, gesundheitliche und soziale Stabilisierung, berufliche Rehabilitation und soziale Reintegration sowie Suchtmittelfreiheit. Ein besonders von der Öffentlichkeit beachteter Bereich ist die Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger. Ein umfassendes Behandlungskonzept, welches insbesondere die psychosoziale Betreuung einbezieht, ist unabdingbar. Gesetzliche und sozialrechtliche Regelungen sind zu berücksichtigen.
Suchterkrankungen, sowohl durch legale als auch durch illegale Drogen, stellen besondere Anforderungen an die Qualifikation von Ärzten in der Grundversorgung. 2003 wurde diese Qualifikation durch Beschluss des Deutschen Ärztetages als Zusatzbezeichnung in die (Muster-)Weiterbildungsordnung aufgenommen. Diese Zusatz-Weiterbildung soll der Vermittlung, dem Erwerb und dem Nachweis von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Prävention, Diagnostik, Therapie und Frührehabilitation von Suchterkrankungen dienen, welche über die im jeweiligen Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, und setzt die Teilnahme an einem inhaltlich gegliederten Kurs von 50 Stunden Dauer voraus.
Hinweis
Ärzte, die die Suchtmedizinische Weiterbildung (Kurs) vor dem 01.01.2011 begonnen haben, können die Zusatzbezeichnung "Suchtmedizinische Grundversorgung" gemäß der Weiterbildungsordnung Sachsen-Anhalt nach den bisherigen Voraussetzungen - 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung in einer Frist von drei Jahren (bis 31.12.2013) erwerben.