Bereits am 1. Februar 2010 ist das Gendiagnostikgesetz (GenDG) in Kraft getreten. Die genetische Beratung darf ab 1. Februar 2012 grundsätzlich nur noch durch Fachärztinnen und Fachärzte für Humangenetik oder von Ärztinnen und Ärzten vorgenommen werden, die sich für genetische Beratungen besonders qualifiziert haben. Die Rahmenbedingungen dieser Qualifikation legt eine Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission fest, die am 1. Juli 2011 in Kraft getreten ist. Darin sind die grundsätzlichen Inhalte der genetischen Beratung und die Anforderungen an den Erwerb der Qualifikation zur genetischen Beratung beschrieben. Ab dem 01.02.2012 müssen die Regelungen des GenDG zur Qualifikation verbindlich beachtet werden.
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Auszugsweise lautet die Vorschrift:
§ 7 GenDG regelt einen Arztvorbehalt:
(1) Eine diagnostische genetische Untersuchung darf nur durch Ärztinnen oder Ärzte und eine prädiktive genetische Untersuchung nur durch Fachärztinnen und Fachärzte für Humangenetik oder Ärztinnen und Ärzte, die sich beim Erwerb einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung für genetische Untersuchungen im Rahmen ihres Fachgebietes qualifiziert haben, vorgenommen werden.
(3) Eine genetische Beratung nach § 10 darf nur durch in Abs. (1) genannten Ärztinnen und Ärzte, die sich für genetische Beratungen qualifiziert haben, vorgenommen werden.
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Die diagnostische genetische Untersuchung bleibt weiterhin diesen Ärztinnen und Ärzten erlaubt. Prädiktive Untersuchungen bedürfen einer Qualifikation zur fachgebunden genetischen Beratung. Prädiktiv sind Untersuchungen, welche das Ziel der Abklärung einer zukünftig auftretenden Erkrankung oder einer Anlageträgerschaft für Erkrankungen bei Nachkommen haben. Die Betroffenen sind vor einer solchen Untersuchung und nach dem Vorliegen des Untersuchungs-ergebnisses in jedem Fall durch einen besonders qualifizierten Arzt zu beraten. Ärzte, die prädiktive genetische Untersuchungen (§10 Abs.2) oder eine Pränatale Diagnostik im Sinne des GenDG müssen die Berechtigung zur genetischen Beratung erwerben. Betroffen dürften vor allem die Gynäkologen sein.
Die Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) sieht vor, dass Ärzte bis Juli 2016 dafür "Direktzugang" zu einer "Wissenskontrolle" haben. Das Bestehen einer solchen Wissenskontrolle berechtigt dazu, nach dem 1. Februar 2012 genetische Beratungen durchzuführen. Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat die Ärztekammer Sachsen-Anhalt beauftragt, die vorgesehenen Fortbildungsveranstal-tungen zur Erlangung der Qualifikationen zur fachgebundenen genetischen Beratung gemäß §§ 7 und 23 Gendiagnostikgesetz anzubieten und durchzuführen.
Um möglichst vielen Ärztinnen und Ärzten die Teilnahme an der Wissenskontrolle zu ermöglichen, bereitet die Ärztekammer Sachsen-Anhalt kurzfristig Refresherkurse einschließlich Wissenskontrolle vor.
Gemäß GenDG ist der Besuch des Refresherkurses freigestellt, es ist aber angeraten diesen Kurs zu besuchen, da zur Beantwortung der Fragen in der Wissenskontrolle eine Auffrischung des Wissens empfehlenswert ist. Für den Besuch der gesamten Veranstaltung (Refresherkurs und Wissenskontrolle) gibt es 9 Fort-bildungspunkte.
Geplante Refresherkurse mit Wissenskontrolle zum Gendiagnostikgesetz:
Alle Veranstaltungen werden von 09.30 Uhr bis 16.15 Uhr stattfinden, die Wissenskontrolle erfolgt ab 16.30 Uhr.
Teilnehmergebühr: 80 Euro.
Eine Teilnahme nur an der Wissenskontrolle ist gebührenfrei.
- Samstag, 14. Januar 2012 in Magdeburg,
Ministerium für Arbeit und Soziales, Turmschanzenstr. 25
- Samstag, 21. Januar 2012 in Magdeburg,
Ministerium für Arbeit und Soziales, Turmschanzenstr. 25
- Sonntag, 19. Februar 2012 in Magdeburg,
Ärztekammer, Doctor-Eisenbart-Ring 2
- Sonntag, 26. Februar 2012 in Magdeburg,
Ärztekammer, Doctor-Eisenbart-Ring 2
- Samstag, 24. März 2012 in Halle (Saale),
MARITIM - Hotel Halle, Riebeckplatz 4
Bei Bedarf werden weitere Refresherkurse in Magdeburg oder Halle durchgeführt.