Übergangsbestimmungen zum Erwerb von Facharztkompetenzen gem. WBO 1994
Für Kammerangehörige, die sich bereits zum 01.01.2006 in einer Facharztweiterbildung nach vorheriger WBO befunden haben, endet die Übergangsfrist am 31.12.2012.
Ansprechpartner in der Abteilung Weiterbildung
der Ärztekammer Sachsen-Anhalt zu Fragen des Erwerbs der entsprechenden Facharztkompetenz gemäß WBO 1994: