Am 31.12.2008 sind die erteilten Weiterbildungsbefugnisse für Schwerpunkte und Zusatzbezeichnungen nach der WBO 1994 ausgelaufen und verlieren ihre Gültigkeit. Sie müssen daher gemäß neuer WBO beantragt werden.
Auch die Befugnisse zur Weiterbildung in Facharztkompetenzen nach WBO 2005 müssen bis zum 31.12.2008 neu beantragt werden, soweit dies noch nicht erfolgt ist.
Ansprechpartner in der Abteilung Weiterbildung
| Frau Große |
Weiterbildungsbefugnisse für Facharztkompetenzen mit Basisweiterbildung sowie Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen ab Anästhesiologie bis Kinder- und Jugendmedizin |
Tel.: (03 91) 60 54-76 20 |
| Frau Maas/Frau Bergmann |
Weiterbildungsbefugnisse für Gebiete/Facharztkompetenzen ohne Basisweiterbildung sowie Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen ab Laboratoriumsmedizin bis Urologie, Zusatzbezeichnungen |
Tel.: (03 91) 60 54-76 60 |
Fachärzte für Allgemeinmedizin sowie Fachärzte für Innere Medizin in hauptberuflich hausärztlicher Tätigkeit können die Weiterbildungsbefugnis für die Facharztkompetenz Innere und Allgemeinmedizin nach neuer WBO auch weiterhin ohne Erhalt dieser neuen Bezeichnung beantragen.
Auch können alle Ärzte, die aufgrund ihrer Anerkennungen nach den speziellem Übergangsbestimmungen berechtigt sind, eine neue Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung zu führen, weiterhin eine Weiterbildungsbefugnis beantragen, ohne eine entsprechende Anerkennungsurkunde mit neuer Bezeichnung zu besitzen.
Befugnisse für Facharztweiterbildungen, die nach der WBO 1994 erteilt wurden, behalten bis zum 31.12.2012 ihre Gültigkeit. Diese Weiterbildungsbefugnisse gelten nur für Kammerangehörige, die sich bereits zum 01.01.2006 in einer Facharztweiterbildung nach der WBO 1994 befunden haben und diese auch nach altem Weiterbildungsrecht abschließen möchten.
Bei allen nach neuem Weiterbildungsrecht erteilten Weiterbildungsbefugnissen bitten wir Sie, der Ärztekammer Sachsen-Anhalt umgehend Mitteilung zu machen,
- wenn sich Weiterbildungsinhalte in Ihrer Klinik bzw. Praxis, die zur Befugniserteilung führten, verändert haben
- wenn sich bei Ihnen als Weiterbilder Arbeitszeitveränderungen ergeben, z. B. eine nicht mehr ganztägige Tätigkeit oder eine Tätigkeit teils in einer Klinik und teils in einer Niederlassung
- wenn Sie sich selbst weiterbilden oder fortbilden und in Ihrer Klinik oder Praxis nicht ganztägig präsent sind
- wenn sich innerhalb einer Verbundbefugnis personelle Veränderungen ergeben
- wenn Sie aus dem Berufsleben ausscheiden oder die Arbeitsstelle wechseln