Der frühere Facharzt für Orthopädie und die Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie wurden zu einem Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie zusammengeführt.
Der Facharzt Plastische Chirurgie wurde in Facharzt Plastische und Ästhetische Chirurgie umbenannt.
Die Zusatzbezeichnung Plastische Operationen wurde in Plastische und Ästhetische Operationen umbenannt.
Alle Bezeichnungen der Weiterbildungsordnung (WBO) sind führbar und werden mit einer Prüfung abgeschlossen.
In einigen Gebieten gibt es eine Basisweiterbildung, den sog. common trunk. Dies betrifft die Gebiete Chirurgie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere Medizin und Allgemeinmedizin, Pathologie und Pharmakologie.
Die Basisweiterbildung soll zu Beginn der Weiterbildung die gemeinsamen Inhalte verschiedener Facharztweiterbildungen innerhalb eines Gebietes vermitteln.
Der Abschluss der Facharztweiterbildung Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie setzt auch das zahnärztliche Staatsexamen voraus. Somit müssen bei Antrag auf Zulassung zur Facharztprüfung beide Staatsexamina vorliegen.
Die Anerkennung einer Zusatz-Weiterbildung setzt nunmehr zumeist eine Facharztanerkennung voraus.
Ausnahme: Ärztliches Qualitätsmanagement, Medizinische Informatik, Notfallmedizin, Phlebologie, Physikalische Therapie und Balneologie, Suchtmedizinische Grundversorgung
Der Arzt in Weiterbildung hat die Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte zu dokumentieren. Hierzu ist gemäß Vorstandsbeschluss ein Logbuch zwingend ab 01.01.2009 zu führen. Zu den jeweiligen Logbüchern gelangen Sie über die Infobox "Formulare" auf der rechten Seite.
Weiterbildungsbefugnisse für Facharztkompetenzen, die nach der WBO 1994 erteilt wurden, behalten solange ihre Gültigkeit, wie nach den allgemeinen Übergangsbestimmungen die Weiterbildung gemäß WBO 1994 abgeschlossen werden kann. (Facharzt bis 31.12.2012).
Ab dem 01.01.2008 sind die Weiterbildungsbefugnisse für Fakultative Weiterbildungen und Fachkunden gemäß WBO 1994 ausgelaufen, ab dem 01.01.2009 für Schwerpunkte und Zusatzbezeichnungen gemäß WBO 1994.
Weiterbildungsbefugnisse für Bezeichnungen, die es nach neuer WBO nicht mehr gibt, werden nicht mehr erteilt.
Die Weiterbildungsbefugnis wird wie bisher auf Antrag in einem bestimmten Umfang erteilt, wenn die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Dem Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis ist ein gegliedertes Programm für die Weiterbildung zum Facharzt, Schwerpunkt oder zur Zusatz-Weiterbildung, für die die Befugnis beantragt wird, beizufügen. Dieses gegliederte Programm soll über Inhalte und Ablauf eines Weiterbildungsganges Auskunft geben und muss vom weiterbildungsbefugten Arzt den unter seiner Verantwortung Weiterzubildenden ausgehändigt werden.
Mindestens einmal jährlich hat ein Gespräch des befugten Arztes mit dem sich in Weiterbildung befindlichen Arzt über den Stand der Weiterbildung stattzufinden. Diese Gespräche sind vom Weiterbilder zu dokumentieren und dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beizufügen.
Der weiterbildungsbefugte Arzt ist auch nach Ausscheiden aus der Weiterbildungsstätte oder Beendigung seiner Tätigkeit verpflichtet, dem in Weiterbildung befindlichen Arzt über die unter seiner Verantwortung abgeleistete Weiterbildungszeit ein Zeugnis auszustellen.
Auch Praxen niedergelassener Ärzte müssen als Weiterbildungsstätte von der Ärztekammer zugelassen werden.
Nachfolgende Bezeichnungen können entsprechend geltender Weiterbildungsordnung ohne Antrag und ohne das Ausstellen einer neuen Urkunde geführt werden:
| Bezeichnung alt |
Bezeichnung neu |
| FA für Chirurgie |
FA für Allgemeine Chirurgie |
| FA für Chirurgie mit Schwerpunkt Gefäßchirurgie |
FA für Gefäßchirurgie |
| FA für Chirurgie mit Schwerpunkt Thoraxchirurgie |
FA für Thoraxchirurgie |
| FA für Chirurgie mit Schwerpunkt Visceralchirurgie |
FA für Visceralchirurgie |
| FA für Plastische Chirurgie |
FA für Plastische und Ästhetische Chirurgie |
| FA für Innere Medizin und SP Angiologie |
FA für Innere Medizin und Angiologie |
| FA für Innere Medizin und SP Endokrinologie und Diabetologie |
FA für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie |
| FA für Innere Medizin und SP Gastroenterologie |
FA für Innere Medizin und Gastroenterologie |
| FA für Innere Medizin und SP Geriatrie |
FA für Innere Medizin und Geriatrie |
| FA für Innere Medizin und SP Hämatologie und Onkologie |
FA für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie |
| FA für Innere Medizin und SP Kardiologie |
FA für Innere Medizin und Kardiologie |
| FA für Innere Medizin und SP Nephrologie |
FA für Innere Medizin und Nephrologie |
| FA für Innere Medizin und SP Pneumologie |
FA für Innere Medizin und Pneumologie |
| FA für Kinderheilkunde |
FA für Kinder- und Jugendmedizin |
| FA für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie |
FA Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie |
| FA für Phoniatrie und Pädaudiologie |
FA für Sprach, Stimm- und kindliche Hörstörungen |
| FA für Psychotherapeutische Medizin |
FA für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie |
| FA für Diagnostische Radiologie |
FA für Radiologie |
| SP Rheumatologie in der Orthopädie |
ZB Orthopädische Rheumatologie |
| SP Unfallchirurgie in der Chirurgie |
ZB Spezielle Unfallchirurgie |
| FW Klinische Geriatrie |
ZB Geriatrie |
| FW Spezielle Intensivmedizin |
ZB Intensivmedizin |
| FW Spezielle Orthopädische Chirurgie |
ZB Spezielle Orthopädische Chirurgie |
| FW Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin |
SP Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin |
| FW Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin |
SP Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin |
| ZB Plastische Operationen |
ZB Plastische und Ästhetische Operationen |
FA - Facharzt SP - Schwerpunkt FW - Fakultative Weiterbildung ZB -
Zusatzbezeichnung |
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