Mit Inkrafttreten der Weiterbildungsordnung Sachsen-Anhalt vom 16.04.2005 (WBO) gilt entsprechend § 8 Abs. 1 WBO, dass der in Weiterbildung befindliche Arzt die Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte zu dokumentieren hat.
Zur Vereinfachung dieser geforderten Dokumentation sind für jede der 110 Anerkennungen gemäß WBO Logbücher erstellt worden, die hier als Dokumente herunter geladen werden können.
Die Logbücher müssen ab 01.01.2009 als obligater Bestandteil für den Antrag auf Zulassung zur Prüfung für alle Weiterbildungsgänge nach neuer WBO geführt und vorgelegt werden.
Vorsorglich verweisen wir darauf, dass eine Zulassung zur Prüfung für eine Anerkennung gemäß neuer WBO grundsätzlich nicht gefährdet ist, wenn ab 01.01.2009 mit der Führung des Logbuches erst im 1. oder 2. Weiterbildungsjahr begonnen wurde.
Ärzte, die ihre Weiterbildung nach Maßgabe der alten WBO abschließen, sind nicht zum Führen eines Logbuches verpflichtet.
Als Grundlage für die Logbücher dienen die Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung. Zusätzlich sieht das Logbuch eine Rubrik vor, in welche eine Notiz über das Jahresgespräch zwischen Weiterbilder und Arzt in Weiterbildung gemäß § 8 Abs. 2 WBO eingetragen werden soll. Die Gesprächsdokumentation über den wesentlichen Inhalt des Gespräches soll den Nachweis darüber geben, dass die eventuellen Defizite in der Weiterbildung angesprochen und Wege zur Behebung derselben aufgezeigt wurden.
Die Logbücher bieten für Weiterbilder und Weiterzubildende die Möglichkeit, sich zum Stand der Weiterbildung zu äußern. Sie ersetzen aber keinesfalls ein Weiterbildungszeugnis gemäß § 9 WBO. Jedoch kann in einem Zeugnis auf Teile eines Logbuches verwiesen werden.
Für Fragen im Zusammenhang mit dem Logbuch können Sie sich gern an die Weiterbildungsabteilung wenden.