Kammerangehörige, die sich bei In-Kraft-Treten der überarbeitenden Weiterbildungsordnung (WBO) am 01.01.2011 in einer Weiterbildung befunden haben, können diese innerhalb folgender Fristen nach der bisher gültigen WBO 2005 abschließen und die Zulassung zur Prüfung beantragen:
Facharzt bis 31.12.2017
Schwerpunkt bis 31.12.2013
Zusatzbezeichnung bis 31.12.2013
Kammerangehörige, die sich bei In-Kraft-Treten der WBO 2005 am 01.01.2006 in einer Facharztweiterbildung nach der WBO 1994 befunden haben, können diese zum 31.12.2012 nach den Bestimmungen dieser Weiterbildungsordnung abschließen und die Zulassung zur Prüfung beantragen.
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