Die Zulassung zur Prüfung wird vom Arzt förmlich bei der
Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Landesgeschäftsstelle Magdeburg
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg
beantragt.
Die Antragsformulare können bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt abgefordert
werden.
Der Antrag kann erst nach Beendigung der Mindestweiterbildungszeit gestellt werden. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen bei der Ärztekammer.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie alle notwendigen Unterlagen (siehe Aufstellung) einreichen. Sie vermeiden damit Rückfragen, Verzögerungen oder die Rückstellung Ihres Antrages.
Folgende Unterlagen sind im Original oder in beglaubigter Kopie einzureichen (bitte Antragsunterlagen nicht in großen Ordnern/Mappen zusenden):
- Ausgefülltes Antragsformular zur Prüfungszulassung
- Lebenslauf
- Sofern diese der Ärztekammer noch nicht vorliegen:
Approbationsurkunde oder alle Genehmigungen zur Ausübung des ärztlichen Berufes in der Bundesrepublik Deutschland nach § 10 der Bundesärzteordnung in der jeweils geltenden Fassung seit dem Beginn der Weiterbildung,
vorhandene Diplom- und Promotionsurkunden sowie Genehmigungen zum Führen ausländischer akademischer Grade in der Bundesrepublik Deutschland und
Urkunden von bereits zuerkannten Arztbezeichnungen
Einzelzeugnisse über geleistete Weiterbildungsabschnitte gemäß § 9 der Weiterbildungsordnung; für Weiterbildungsgänge nach neuer Weiterbildungsordnung Nachweis der Dokumentation der Weiterbildung ab 01.01.2009 durch ein Logbuch; ein fremdsprachiges Zeugnis ist mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer vorzulegen
Abschlusszeugnis des letzten Weiterbilders mit der Stellungnahme, ob eine Zulassung zur Prüfung empfohlen wird
Falls eine Weiterbildungsbefugnis mehreren Ärzte an einer oder mehreren Weiterbildungsstätten gemeinsam erteilt oder die Weiterbildung im Rotationssystem absolviert wurde, sind die Zeugnisse mit genauer Wiedergabe des Ablaufes der Rotation auszustellen und von allen gemeinsam zur Weiterbildung befugten Ärzten zu unterzeichnen. Sofern die Weiterbildung außerhalb des Kammerbereiches Sachsen-Anhalt absolviert wurde, sollte im Zeugnis auf den Umfang der bestehenden Weiterbildungsbefugnis verwiesen oder eine entsprechende Bestätigung der jeweiligen Ärztekammer vorgelegt werden.
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Nachweise oder Zeugnisse über ggf. durchgeführte Hospitationen
Vom Weiterbilder bestätigte Aufstellung über durchgeführte Operationen sowie über erstellte Gutachten unter Beachtung des Datenschutzes. Die Auflistung der Operationen ist entsprechend den Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung vorzunehmen. Die ersten Assistenzen, bei der Weiterbilder und der in Weiterbildung befindliche Arzt als Operateur wechselseitig zusammenarbeiten, sind dabei gesondert anzugeben. Jede Seite muss vom zur Weiterbildung befugten Arzt unterschrieben und mit dem Stempel der Einrichtung versehen sein. Falls mehrere OP-Kataloge vorliegen, ist ein durch den Antragsteller zusammengefasster und von ihm unterzeichneter OP-Katalog beizufügen.
Für die Facharztanerkennung "Frauenheilkunde und Geburtshilfe":
Nachweise über Hospitationen in der Strahlentherapie, im Zytologielabor und in der Mammographie, 80 Stunden Kurs-Weiterbildung Psychosomatische Grundversorgung
Bescheinigungen über die Ableistung der erforderlichen Kurse gemäß Weiterbildungsordnung, z. B. in Allgemeinmedizin, Arbeitsmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Öffentliches Gesundheitswesen usw.
Ggf. Teilnahmebescheinigungen über von den Ärztekammern anerkannte Ultraschallkurse zum Nachweis sonographischer Untersuchungen
Bescheinigungen über die Teilnahme an anerkannten Strahlenschutzkursen, sofern eine Weiterbildung in der Röntgendiagnostik und Strahlentherapie vorgeschrieben ist
Liste der wissenschaftlichen Vorträge und Publikationen (soweit vorhanden)
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