Arzt

Meldewesen

Wie und nach welchen Kriterien erfolgt die Anmeldung in der Ärztekammer Sachsen-Anhalt?

Nach dem Gesetz über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt gehören der Kammer alle Ärztinnen und Ärzte an, die:

  • in Sachsen-Anhalt ihren Beruf ausüben
  • oder,
  • falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihre Hauptwohnung haben.

Jedes Mitglied hat sich innerhalb eines Monats seit Entstehen der Mitgliedschaft anzumelden.

Welche Unterlagen sind bei der Anmeldung in beglaubigter Form vorzulegen?

  • Approbationsurkunde bzw. Berufserlaubnis
  • Urkunden über Verleihung eines akademischen Grades bzw. Titels
  • Urkunden über Gebiets-, Teilgebiets- und Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen

Die Anmeldung kann in der Landesgeschäftsstelle Magdeburg oder in den Geschäftsstellen Halle und Dessau erfolgen. Ebenfalls können Beglaubigungen von Urkunden kostenlos vorgenommen werden.

Wo erhält man einen Meldebogen der Ärztekammer Sachsen-Anhalt?

Den Meldebogen können Sie bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt abfordern oder auf dieser Seite herunterladen. Dieses Formular senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben im Original an die Landesgeschäftsstelle in Magdeburg.

Wie erfolgt eine Abmeldung, Ummeldung oder Änderungsmitteilung?

Nach dem Gesetz über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt sind die Aufnahme, die Beendigung und jede sonstige Änderung der Berufsausübung sowie der Wechsel der Hauptwohnung der Kammer unverzüglich anzuzeigen.
Änderungen können

  • schriftlich
  • telefonisch
  • per E-Mail

vorgenommen werden. Änderungsdatum bitte nicht vergessen.

Sollten Sie auf Grund der Ausübung Ihres Berufes in einem anderen Bundesland oder durch Wohnortswechsel nicht mehr Mitglied der Ärztekammer Sachsen-Anhalt sein, erfolgt eine Ummeldung an die zuständige Kammer .

Wie erhält man einen Arztausweis?

Auf Wunsch erhalten Sie den internationalen Arztausweis kostenlos. Dieser hat eine Gültigkeit von 3 Jahren und kann in der Landesgeschäftsstelle sowie in den Geschäftsstellen Halle und Dessau verlängert werden. Für die Ausstellung werden 2 Passbilder benötigt.
Den Antrag für die Ausstellung des Arztausweises können sie schriftlich, telefonisch oder per E-Mail abfordern.

Wer erhält ein Arzt-Notfall-Schild?

  • Ärztinnen und Ärzte, die am kassenärztlichen Notdienst teilnehmen, erhalten auf Antrag ein personengebundenes Arzt-Notfall-Schild von der Ärztekammer.

  • Ärztinnen und Ärzte, die nicht in eigener Niederlassung, in einer Praxis oder in einem MVZ arbeiten, müssen die Beantragung begründen (siehe Merkblatt und Auszug aus der VwV zu § 46 der StVO).

  • Für die Ausstellung eines Arzt-Notfall-Schildes erhebt die Ärztekammer gem. Kostenordnung eine Gebühr in Höhe von 15,00 €.

Sind Ärzteblätter kostenpflichtig?

Jedes Kammermitglied erhält das Deutsche Ärzteblatt (wöchentlich) sowie das Ärzteblatt Sachsen-Anhalt (monatlich) kostenlos an seine Postadresse zugestellt.

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Ansprechpartner

Referatsleiterin

Heike Flohr

Sachbearbeiterinnen

Renate Heyer (Buchstabe A - H)
Tel.: (03 91) 60 54-75 70

Nane Schäfer (Buchstabe I - R)
Tel.: (03 91) 60 54-75 60

Heike Flohr (Buchstabe S - Z)
Tel.: (03 91) 60 54-75 50

E-Mail: meldestelle@aeksa.de

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